Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten
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Mit der EU-Verordnung «SIS Rückkehr» wird sodann eine neue Ausschreibungskategorie im SIS II geschaffen. Neu sollen alle Rückkehrentscheide im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie zum Zeitpunkt der Verfügung im SIS II ausgeschrieben werden.
3.5.5 Interoperabilität (IOP)
Am 20. Mai 2019 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zwei Verordnungen, die die Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen zum Ziel haben.
- Die Verordnung (EU) 2019/817 betrifft den Bereich Grenzen und Visa (nachfolgend Verordnung «IOP Grenzen»).
- Die Verordnung (EU) 2019/818 betrifft den Bereich polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (nachfolgend Verordnung «IOP Polizei»).
Beide Verordnungen streben einen verbesserten Informationsaustausch der EU-Informationssysteme in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei an, sodass die zuständigen Behörden stets über die für sie relevanten Informationen verfügen. Betroffen sind die bestehenden Systeme SIS, VIS (Visa Information System), Eurodac (Fingerabdruck Datenbank), Europol und Interpol Datenbanken sowie die neuen Systeme EES26 (Entry-Exit-System), ETIAS und ECRIS-TCN (keine Schengen Weiterentwicklung).
Der erleichterte Datenaustausch soll zur Verbesserung der Sicherheit im Schengen-Raum beitragen, effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag an die Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Migration leisten.
Der Bundesrat hat die Notenaustausche zur Übernahme dieser EU-Verordnungen am 14. Juni 2019 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage soll noch im Oktober 2019 eröffnet werden.
3.6 Datenschutz
Damit die Agentur ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, ist sie auf die Kooperation der Schengen-Staaten angewiesen. Darunter fällt auch die Bereitstellung relevanter Daten durch die Schengen-Staaten an die Agentur. Es handelt sich dabei um Daten, die von der Agentur insbesondere für ihre Tätigkeit im Bereich Lagebewusstsein, Risikoanalyse, Schwachstellenbeurteilung und integrierte Planung notwendig sind. Sind personenbezogene Daten betroffen, sollen die Datenschutzbestimmungen der Union sowie des nationalen Rechts in vollem Umfang gelten.
26 Botschaft vom 21. November 2018 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und 2017/2225; Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), BBl 2019 175.