Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten
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einen Bedarf an sieben zusätzlichen Stellen hat (7 VZÄ oder CHF 1,19 Mio./Jahr). Temporär, d. h. während zwei Jahren (2024–2025), sind 4,5 Stellen zu besetzen (4,5 VZÄ oder CHF 0,765 Mio./Jahr). Die Inhaber dieser Stellen kümmern sich um den paketweisen Austausch von DNA-Spuren. Dieser Austausch stellt einen unerlässlichen Schritt dar, um den automatisierten Abgleich von DNA-Profilen umzusetzen.
Hinsichtlich des Abgleichs mit der Eurodac-Datenbank muss auch das SEM mit einem zusätzlichen Arbeitsaufkommen rechnen, insbesondere bei der Bearbeitung zusätzlicher Anfragen an die Spezialisten für Ausweisdokumente sowie bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus dem zentralen Migrationsinformationssystem an die ausländischen Behörden. Aktuellen Schätzungen des SEM zufolge ist mit einem Bedarf an vier zusätzlichen Stellen zu rechnen (4 VZÄ oder CHF 0,68 Mio.).
Für den Zugang zu den Fahrzeugregisterdaten im Rahmen der Prümer Zusammenarbeit plant das ASTRA die dauerhafte Anstellung einer zusätzlichen Person (1 VZÄ oder CHF 0,17 Mio.).
Zu den Investitionen für die Anpassung der bestehenden Strukturen kommen die jährlichen Betriebs- und Nutzungskosten sowie die Kosten für Wartung und Support (einschliesslich Infrastruktur) in der Höhe von rund CHF 3 Mio./Jahr hinzu (CHF 2,3 Mio./Jahr für fedpol und CHF 0,7 Mio./Jahr für das ASTRA). Diese Kosten gehen zulasten der Kantone (vgl. 6.1.1).
Im Zuge der Arbeiten zur Erarbeitung des Konzepts Prüm Plus werden die für den Betrieb erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Detail geprüft. Die zusätzlichen Ressourcen werden bei der Einreichung der Botschaft beim Bundesrat, gleichzeitig mit den finanziellen Mitteln für die Umsetzung des Programms Prüm Plus, beantragt.
6.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Abgesehen von der unter Ziffer 6.1.1 erwähnten finanziellen Beteiligung infolge der erwarteten Zunahme der Informationen, die zur Aufklärung von Ermittlungsverfahren beitragen können, müssen die Kantone ausreichend polizeiliche und justizielle Ressourcen vorsehen, um diese Daten zu verarbeiten. Dies betrifft insbesondere noch immer ungelöste Fälle, sogenannte Cold Cases. Ausserdem müssten sie allfällige Anpassungen ihrer Anfragesysteme planen. Das Gleiche gilt für die Städte Zürich, Winterthur, Lausanne, Chiasso und Lugano, die über Polizeikorps mit gerichtspolizeiliche Befugnissen verfügen.
6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Genehmigung und die Umsetzung des PCSC-Abkommens ist eine der Bedingungen für den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program der Vereinigten Staaten. Dank diesem Programm sind Schweizer Staatsbürger, die in die USA reisen, und Amerikaner, die in die Schweiz reisen, von der Visumspflicht befreit. Diese Befreiung gilt für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Jedes Jahr reisen rund 340 000 in der Schweiz wohnhafte Personen in die USA.