Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten

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 Die Aufwendungen für Betrieb und Wartung der Systeme gehen zulasten der Kantone.

Diese Aufteilung wurde von den Kantonen an der Herbstversammlung 2013 der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bestätigt.

Liechtenstein hat mit der EU ebenfalls ein Abkommen zur Beteiligung an «Prüm» abgeschlossen. Zur Erinnerung: Liechtenstein nutzt die biometrischen Datenbanken der Schweiz (DNA-Profile und Fingerabdruckdaten) gemäss dem Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile40. Weil die Kosten für Unterhalt und Betrieb dieser Systeme im Rahmen der Prümer Zusammenarbeit steigen, muss sich Liechtenstein ebenfalls daran beteiligen. Entsprechende Diskussionen mit dem Fürstentum Liechtenstein laufen momentan.

Die zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel, die es für die Umsetzung des Prümer Abkommens und des PCSC-Abkommens sowie des Eurodac-Protokolls (Programm Prüm Plus, vgl. Ziffer 6.1.1.1) und für das Funktionieren der Systeme braucht (vgl. Ziffer 6.1.1.2), werden mit der Unterbreitung der Botschaft an den Bundesrat durch die betreffenden Departemente – das UVEK (ASTRA) und das EJPD (fedpol) – beantragt. Die nachfolgend vorgestellten Zahlen basieren auf dem aktuellen Stand der vorgeschlagenen Technik und der Erfahrungen der Referenzstaaten Prüm Plus (Österreich, Niederlande, Deutschland und Frankreich). Diese Beträge können sich ändern und werden bei der Erstellung der Botschaft des Bundesrates geprüft, die für Ende 2020 vorgesehen ist.

6.1.2 Finanzielle und personelle Ressourcen für die Umsetzung des Programms Prüm Plus

Ziel der Prümer Zusammenarbeit und des PCSC-Abkommens ist eine Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit, indem der Austausch von DNA- und daktyloskopischen Daten vereinfacht wird. Das Eurodac-Protokoll sieht vor, dass die in der Eurodac-Datenbank enthaltenen schweizerischen und europäischen Daten erst nach der Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit zugänglich sind. Da es sinnvoll ist, die technischen und juristischen Synergien dieser Dossiers zu nutzen, ist es unabdingbar, dass sie sowohl beim politischen Prozess als auch bei der technischen Umsetzung parallel geführt werden. Aus diesem Grund wurde unter der Verantwortung von fedpol eine Programmstruktur mit dem Namen «Progamm Prüm Plus» geschaffen,

Die Arbeiten des Programms Prüm Plus zwischen 2020 und 2024 umfassen die Erstellung einer Programmstudie, die eine Standortbestimmung, die zu erreichenden Ziele und die zu erfüllenden technischen Anforderungen, die Umsetzung und die Tests der Informatiksysteme, die für die Durchführung der vorgesehenen Austausche erforderlich sind, enthält. Für diese verschiedenen Tätigkeiten braucht es bei fedpol Personalressourcen (CHF 2,5 Mio., vgl. Tabelle 1). Allerdings reichen die internen

40 SR 0.360.514.1.