Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten

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Ressourcen nicht aus, um all diese Aufgaben auszuführen. Zusätzlich zu den internen Ressourcen werden für die Projektabwicklung und Realisierung externe Dienstleistungsbezüge benötigt.

Damit die Schweiz gemäss dem Prümer und dem PCSC-Abkommen sowie gemäss dem Eurodac-Protokoll Anfragen verschicken und erhalten kann – und so ihre Verpflichtungen gegenüber der EU und den Vereinigten Staaten erfüllen kann, ohne jedoch den internen Informationsfluss zwischen Bund und Kantonen zu beeinträchtigen –, müssen die bestehenden technischen Strukturen und die Prozesse zur Bearbeitung der Rechtssachen angepasst werden. Dies wird zu einmaligen Aufwendungen in der Höhe von CHF 15 Mio. führen (vgl. Tabelle 1). Die wichtigsten Änderungen betreffen eine Steigerung der Bearbeitungskapazität der bestehenden technischen Systeme. Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten:

Für Prüm:

 Die nationale Fingerabdruck-Datenbank (AFIS) wird angepasst bzw. für Prüm

mit einem speziellen Modul ausgerüstet werden müssen. Dieses Modul erlaubt die Einführung der technischen Prüm-spezifischen Prozesse (Erhalt, Versand und Überprüfung der Anfragen). Die Investitionskosten belaufen sich schätzungsweise auf rund CHF 2,2 Mio.

 Die nationale DNA-Profil-Datenbank (CODIS) muss ebenfalls mit einem

Prüm-spezifischen Modul aufgerüstet werden, das die Verarbeitung der Anfragen gemäss den Spezifikationen der Prümer Zusammenarbeit erlaubt. Die Investitionskosten belaufen sich schätzungsweise auf rund CHF 0,8 Mio.  Das vom ASTRA geführte Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ)

muss um ein Prüm-Modul bzw. um Eucaris-Prüm ergänzt werden, das eine direkte und gesicherte Datenabfrage ermöglicht. Die Investitionskosten belaufen sich schätzungsweise auf rund CHF 2,5 Mio.

Für Eurodac:

 Es muss ein System zur kaskadierten Abfrage (vgl. 2.2, Bedingungen für die Eurodac-Abfrage) umgesetzt bzw. die technischen Prozesse müssen angepasst werden. Die Investitionskosten belaufen sich schätzungsweise auf rund CHF 1 Mio.

Für PCSC:

 Die Datenbanken CODIS und AFIS müssen ebenfalls gemäss den vereinbarten technischen Prozessen angepasst werden. Die Investitionskosten belaufen sich schätzungsweise auf rund CHF 0,5 Mio. In diesem Betrag enthalten sind die möglichen Synergien bei der gleichzeitigen Umsetzung der Abkommen PCSC und Prüm.

Für alle Systeme:

 Das nationale zentrale System, in dem die Aufträge und der Workflow

(jMessageHandler) verwaltet werden, ist mit Funktionalitäten auszustatten, welche die Administration, die Verwaltung und die Protokollierung der