Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

22. November 2017 wurden sie mit der Paraphierung des Eurodac-Protokolls abgeschlossen. Am 27. Juni 2019 wurde das Abkommen in Brüssel unterzeichnet.

1.1.3 PCSC-Abkommen

Momentan erfolgt der Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten zwischen der Schweiz und den USA über den Interpol-Kanal. Wie die Prümer Zusammenarbeit zielt auch das PCSC-Abkommen auf eine Vereinfachung der amerikanisch-schweizerischen polizeilichen Zusammenarbeit ab, indem ein automatisierter Abgleich von DNA- und daktyloskopischen Daten ermöglicht wird. So wissen die Polizei- und Justizbehörden der beiden Länder rasch, ob das andere Land über Informationen über eine Person verfügt, die einer schweren Straftat verdächtigt wird.

Seit 1986 nimmt die Schweiz am Visa Waiver Program (VWP) der Vereinigten Staaten teil. Dank diesem Programm können Schweizerinnen und Schweizer zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen. Diese Bestimmung gilt umgekehrt auch für amerikanische Staatsbürger, die in die Schweiz reisen. Am 5. Oktober 2009 haben die Vereinigten Staaten bekannt gegeben, dass der Abschluss eines («Prüm-ähnlichen») PCSC-Abkommens, das den Austausch von DNA- und daktyloskopischen Daten betreffend Personen, die schwere Straftaten begangen haben, vorsieht, ein neues Kriterium für das VWP ist. Am 16. September 2011 hat der Bundesrat entschieden, Sondierungsgespräche zu führen. Diese Gespräche haben im November 2011 in Washington D.C. stattgefunden. Am 1. Februar 2012 hat der Bundesrat festgehalten, dass der Verbleib der Schweiz im VWP wünschenswert ist. Er hat diesen Entscheid getroffen im Wissen, dass neue Instrumente aus rein betrieblicher Sicht nicht absolut unerlässlich sind. Am 2. März 2012 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat genehmigt, vorbehaltlich der Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Im März 2012 hat das EJPD die beiden Kommissionen und die KKJPD konsultiert. Auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates konnte sich zu diesen Verhandlungen äussern. Mit Ausnahme der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, welche die Unterbrechung der Verhandlungen aus Datenschutzgründen verlangte, wurde der Entscheid des Bundesrates unterstützt, die Verhandlungen für den Abschluss eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 26. Juni 2012 durch die Paraphierung des Dokuments in Bern (vgl. 1.4.3) abgeschlossen. Am 12. Dezember 2012 wurde das Abkommen in Washington unterzeichnet.

1.2 Handlungsbedarf und Ziele

Momentan können die schweizerischen Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten. Die Vernetzung gewisser schweizerischer Informationssysteme (DNA-