Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten

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Profile, Fingerabdruckdaten, Fahrzeugdaten) mit anderen europäischen Staaten (Prümer Zusammenarbeit) kann diese Lücke schliessen. Sie wird es den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden erlauben, innert kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen. Diese Entwicklung wird sich positiv auf die Ermittlung und Identifizierung gesuchter, vermisster oder verstorbener Personen sowie auf die entsprechende Informationsbeschaffung auswirken und folglich eine gezieltere Durchführung von Ermittlungen ermöglichen.

Stellen wir uns ein Tötungsdelikt vor. Die Kriminaltechnik entnimmt DNA-Spuren. Die Analyse zeigt, dass ein Drittel dieser Spuren nicht verwendbar ist. Ein weiteres Drittel ist nicht relevant (etwa, weil diese Spuren vom Opfer selbst stammen). Das letzte Drittel erlaubt es, das DNA-Profil des mutmasslichen Täters zu erstellen, das nicht in unserer nationalen Datenbank vorhanden ist.

 Heute nutzt die Polizei den Interpol-Kanal. Sie richtet ihre Anfrage an jeden europäischen Staat. In diesem Beispiel geben fast alle Länder eine negative oder gar keine Antwort. Nur ein Land antwortet positiv, jedoch erst nach einem Monat. Die Unsicherheit bei den Ländern, die keine Antwort geliefert haben, bleibt: War der Abgleich negativ oder wurde er gar nicht durchgeführt? Allenfalls muss die Anfrage erneut ausgelöst werden.

 Künftig kann die Polizei dank Prüm das Profil automatisiert abgleichen und weiss so fast unmittelbar, ob es eine Übereinstimmung mit einem oder mehreren Staaten der Prümer Zusammenarbeit gibt. So kann sie direkt bei den betreffenden Ländern relevante Informationen anfordern.

Dank Prüm identifizieren die österreichischen Behörden jeden Monat rund 100 Personen, die mit Justizverfahren in Verbindung stehen. Ein Beispiel zeigt, dass ein in Wien verhafteter Serienmörder dank Übereinstimmungen von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten in den Niederlanden, in Deutschland und in Polen überführt werden konnte.

Die Schweiz hat eine rasch zunehmende Nutzung des Prümer Systems in der Europäischen Union festgestellt. Wegen der beschränkten Personalressourcen bevorzugen die meisten Staaten der Prümer Zusammenarbeit schon heute die Anfragen über dieses System und lassen sich mit der Bearbeitung von Anfragen, die über andere Kanäle wie Interpol eingehen, Zeit. Einige Staaten der Prümer Zusammenarbeit beantworten Anfragen über diese anderen Kanäle gar nicht oder erst nach wiederholter Nachfrage.

Eine Beteiligung der Schweiz an diesen Mechanismen hingegen würde es den Polizeibehörden erlauben, aktiv in den Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten eingebunden zu bleiben, der – auf europäischer Ebene – fast ausschliesslich über diese Kanäle erfolgt.

Zudem ist die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit eine unerlässliche Voraussetzung, damit die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden auf sämtliche Daten der Eurodac-Datenbank zugreifen dürfen. Momentan sind diese Daten ausschliesslich den Migrationsbehörden im Rahmen der Dublin-Zusammenarbeit