Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Grosswasserkraftanlagen. Zudem müsse das EnG auch die «Bedeutung verschiedener Speichertechnologien berücksichtigen» (bspw. mittels Investitionsbeiträgen für innovative Speicher).
Landwirtschaft
Der Schweizerische Bauernverband bedauert, dass die Vorlage weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den Zubau neuer Anlagen enthalte. Für die Photovoltaik bewertet der Verband die Vorlage hingegen als eine gute Lösung.
2.2. Allgemeine Bemerkungen
In vielen Stellungnahmen werden die zentrale Zielsetzung (Erhalt der Versorgungssicherheit) und die Stossrichtung (Verlängerung und Optimierung der Förderung) der Vorlage ausdrücklich begrüsst.
Verschiedene Akteure erwähnen, dass sie zwar ein Lenkungssystem bevorzugen würden, aufgrund des Scheiterns der Vorlage des Bundesrates für ein Klima- und Energielenkungssystem im Parlament aber die (befristete) Weiterführung der Förderung als pragmatischen Weg unterstützen. Unterschiedlich eingeschätzt wird, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erreichung des Ziels genügen.
Insbesondere die RKGK erkennt erheblichen Überarbeitungsbedarf, da der Gesetzesentwurf die Bedeutung der Wasserkraft nicht angemessen berücksichtige. Vielfach wird festgestellt, dass die Investitionsanreize in der Schweiz nicht genügten, weshalb die Unternehmen bei Investitions-
entscheiden Projekte im Ausland bevorzugten (Axpo, AEE Suisse, Genossenschaft Ökostrom
Schweiz).
Klar abgelehnt wird die Vorlage von der SVP. Sie erkennt darin einen Bruch mit dem bisher verfolgten Weg der zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung für die erneuerbaren Energien und erinnert daran, dass das Auslaufen der Förderung ein wichtiges Argument (auch der Behörden) im Vorfeld der Volksabstimmung 2017 zum totalrevidierten Energiegesetz war. Daran erinnern auch mehrere Wirtschaftsverbände.Vielfach wird der Wunsch nach einer gemeinsamen Behandlung der Vorlagen zum EnG und StromVG geäussert (FR, JU, LU und BE, EnDK, SSV, CVP und FDP, SGV, WEKO, EnAlpin,
Swissgrid, Energie Thun, Swisspower, EKK, VPOD, AGCE, Energieclub Schweiz, AVES Zug). Es wird vorgebracht, dass die beiden Gesetzesrevisionen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stünden und deshalb zusammen politisch zu bewerten seien. Teilweise wird im Kontext der EnG-Vorlage angemerkt, dass bei Nicht-Inkraftsetzung per 2023 eine Regelungslücke und ein Unterbruch der Förderung drohe.
2.3. Ziele
Verbrauchsrichtwerte
Die EnDK sowie die Kantone AR, BE, BL, BS, FR JU, LU, NE, OW, VD, VS und ZH beantragen, dass die Verbrauchsrichtwerte gestützt auf die Energieperspektiven 2050+ und das Netto-Null-CO2-Ziel überprüft werden. Dies wird auch von Swisspower und Travail.Suisse angeregt. Der Kanton GE fordert tiefere Richtwerte für den Stromverbrauch, da der Stromverbrauch für die Substitution von fossilen Energieträgern steige. Ähnlich fordert die GLP eine Senkung des durchschnittlichen Energie-
verbrauchs pro Kopf bis 2050 gegenüber 2000 um 60 %, die des Stromverbrauchs um 5 %.
SP, Grüne Partei und EVP sowie verschiedene Verbände (u.a. WWF, Greenpeace, Schweizerische Agentur für Energieeffizienz, Naturfreunde Schweiz) fordern, dass die Verbrauchsrichtwerte zu
verbindlichen Zielen umformuliert werden und auch für 2050 Werte ins Gesetz aufgenommen werden, welche auf die Ausbauziele abgestimmt sind und sowohl das Erreichen des Netto-Null-Ziels für 2050 als auch eine über das ganze Jahr erzielte Selbstversorgung der Schweiz mit erneuerbarem Strom erlauben.
Verbindliche Ziele für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien
Die Umwandlung von Richtwerten in verbindliche Ziele wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Explizit dafür äussern sich die EnDK, die Kantone BL, GR, JU, LU, NE,
12/40 BFE-D-A33C3401/711