Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

1.1.3.2 Sicherungszweck

Die geltende Verrechnungssteuer weist Sicherungslücken auf. Daraus ergeben sich negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ausländische Obligationen – inkl. der von Schweizer Konzernen im Ausland emittierten – sind nicht mit der Verrechnungssteuer gesichert. Bei solchen Anlagen übernimmt in gewissen Konstellationen der internationale automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA)* die Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern. Hält die inländische natürliche Person diese Titel bei einer Bank* in einem Staat, mit dem die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, ergeht eine Meldung an die Schweiz. Keinerlei Sicherung besteht hingegen, wenn mit dem entsprechenden Land kein AIA vereinbart wurde oder sich die ausländischen Vermögenswerte in einem Depot* bei einer Schweizer Bank befinden. Schweizerische Anlegerinnen und Anleger haben damit einen Anreiz, in ausländische Anlagen zu investieren, da so die Verrechnungssteuer entfällt. Davon profitieren steuerunehrliche, aber auch steuerehrliche Anlegerinnen und Anleger. Letztere können bei ausländischen Anlagen von einem Liquiditätsvorteil für die Dauer zwischen Erhebung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer profitieren und brauchen auch nicht das Rückerstattungsverfahren zu durchlaufen.

Abbildung 3 zeigt die Forderungen privater Haushalte und privater Organisationen ohne Erwerbszweck gegenüber in- und ausländischen Schuldnern für die Jahre 2008 und 2017. In der Summe belief sich der Bestand an mobilem Vermögen auf etwa 1.5 Billionen Franken, wovon etwas mehr als die Hälfte auf Bargeld und Sichteinlagen* entfielen. Der Anteil mobiler Vermögenswerte, bei dem die Gegenpartei keine Inländerin oder Inländer ist, belief sich auf knapp 30 Prozent. Vernachlässigt man die Grösse Bargeld und Sichteinlagen, die eher der Liquiditätssteuerung dient, dann beläuft sich der Anteil der mobilen Vermögenswerte, der nicht durch die Verrechnungssteuer abgesichert ist, auf grob 50 Prozent. Die heutige Verrechnungssteuer kommt ihrem Sicherungszweck somit nur unzureichend nach.

Abbildung 3: Forderungen der privaten Haushalte gegenüber in- und ausländischen Gegenparteien (2008 und 2017) in Mio. Franken

Quelle: Schweizerische Nationalbank (SNB), Finanzierungsrechnung der Schweiz