Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Dieses System führt dazu, dass die Verrechnungssteuer bisweilen mehrfach zurückerstattet wird, obwohl sie nur einmal oder gar nicht erhoben wurde (insbes. wenn ausländische Banken involviert sind). In der Praxis wurde daher bisher von der inländischen Bank auf der Ersatzzahlung ebenfalls die Verrechnungssteuer abgeliefert. Damit wurde die Verrechnungssteuer auf dem originären Ertrag und der Ersatzzahlung erhoben und auch für beide zurückerstattet. Das Bundesgericht hat indes mit Urteil vom 21. November 2017 (2C_123/2016) entschieden, dass für die Erhebung der Verrechnungssteuer auf der Ersatzzahlung keine Rechtsgrundlage besteht.
1.1.4 Bisherige Reformbestrebungen
Der Bundesrat hatte bereits 2010 eine Reform der Verrechnungssteuer lanciert. Auslöser der damaligen Vorlage war die Einführung der TBTF-Instrumente. Für diese Instrumente, die bis zu einer allfälligen Wandlung Obligationen darstellen, besteht ein erhöhtes volkswirtschaftliches und regulatorisches Interesse, dass die Emission aus der Schweiz und unter schweizerischem Recht erfolgt. Das Parlament wies die Vorlage indes an den Bundesrat zurück. Es beschloss stattdessen, diese TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Die Ausnahme ist zeitlich befristet.9
Ende 2014 unternahm der Bundesrat einen nächsten Anlauf. Der Reformvorschlag des Bundesrates beruhte auf einem Konzept der Expertengruppe Brunetti.10 In der Vernehmlassung distanzierte sich indes namentlich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) von diesem Vorschlag. Sie führte an, dass ein neues Steuerabzugssystem mit zu viel administrativem Aufwand und Abwicklungsrisiken für die Banken verbunden wäre. Die SBVg forderte stattdessen den Übergang zu einem Meldesystem auch im Inland. Insbesondere auch economiesuisse schloss sich dieser Position an.
Der Bundesrat sistierte das Projekt im Juni 2015 angesichts des kontroversen Vernehmlassungsergebnisses und vor dem Hintergrund der damals hängigen Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ (Volksinitiative), die das steuerliche Bankgeheimnis in der Verfassung verankern wollte. Er beauftragte im November 2015 das EFD, eine Expertengruppe einzusetzen, um Reformvorschläge zu entwickeln. Darauf gestützt wollte der Bundesrat nach der Abstimmung über die Volksinitiative möglichst rasch über das weitere Vorgehen entscheiden.
Nachdem die Volksinitiative im Januar 2018 zurückgezogen wurde, intensivierte die Expertengruppe ihre Arbeiten. Ende 2018 lieferte sie ihren Bericht ab.11 Der Bundesrat liess sich im März 2019 darüber informieren. Die Expertengruppe schlägt nebst einer Reform zu Gunsten des Fremdkapitalmarkts zusätzlich die Prüfung von Massnahmen beim Eigenkapitalmarkt vor.
9 Per 1.1.2016 kam die Ausnahmebestimmung für Bail-in-Bonds dazu; zeitgleich wurden die bestehenden Ausnahmen für Emissionen bis 31.12.2021 verlängert.
10 Abrufbar unter: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/37585.pdf.
11 Abrufbar unter: https://www.efd.admin.ch/dam/efd/de/dokumente/home/dokumentation/berichte/bericht-verrechnungssteuer.pdf.download.pdf/VS-BE-d.pdf.