Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Im Januar 2020 hat der Beirat Zukunft Finanzplatz dem Bundesrat eine strategische Roadmap für die Finanzmarktpolitik unterbreitet.12 Der Beirat empfiehlt darin prioritär eine steuerliche Entfesselung des Schweizer Kapitalmarkts. Mit einem Umbau der Verrechnungssteuer, wie vom Bundesrat 2019 in seinen Eckwerten vorgeschlagen, könnte die Schweiz für Kapitalmarktgeschäfte deutlich attraktiver werden. Mittelfristig liessen sich über Reformen der Verrechnungssteuer für Eigenkapitalemissionen und der Stempelabgaben zudem die Attraktivität des Schweizer Kapitalmarkts noch deutlich weiter steigern.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.494 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats eine Subkommission (SubKo) eingesetzt, die sich ebenfalls mit einer Reform der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen beschäftigt. Diese hat den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten und ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates zu koordinieren. Die SubKo hat im Juni 2019 ihre Eckwerte zu einer Reform der Verrechnungssteuer veröffentlicht.13 Sie hat jedoch ihre Arbeiten derzeit zu Gunsten der bundesrätlichen Vorlage ausgesetzt.
1.1.5 Ziele der Vorlage
Der Bundesrat will - wie bereits in den früheren Vorlagen - den Fremdkapitalmarkt stärken und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im Inland ausbauen.
Eine wirksame Stärkung des Fremdkapitalmarkts wird erreicht, indem bei Anlegerinnen und Anlegern (mit Ausnahme von inländischen natürlichen Personen) keine Verrechnungssteuer auf Zinserträgen mehr erhoben wird. Als Folge dieser Neuerung ist insbesondere davon auszugehen, dass von Schweizer Konzernen bisher im Ausland getätigte Obligationenemissionen vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen werden. Unter Umständen können auch ausländische Konzerne dazu bewogen werden, Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Der positive Effekt wird durch die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen verstärkt.
Gleichzeitig entfallen auch die heutigen verrechnungssteuerlichen Hindernisse für die konzerninterne Finanzierung. Auch in diesem Bereich erhöht sich die Standortattraktivität der Schweiz.
Die vermehrte Zentralisierung der Konzernfinanzierung in der Schweiz führt zu zusätzlicher Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in den betroffenen Unternehmen. Hinzu kommen positive Effekte für den Finanzplatz Schweiz sowie für die hiesige Rechts- und Unternehmensberatung, mit deren Unterstützung solche Finanzierungen abgewickelt werden. Diese positiven volkswirtschaftlichen Effekte haben Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Folge.
Die Sicherungsfunktion für natürliche Personen im Inland soll im Vergleich zu heute ausgebaut werden, indem neu auch Zinserträge aus ausländischer Quelle der Verrechnungssteuer unterliegen. Die neu konzipierte Verrechnungssteuer besichert sämtliche Zinsanlagen, die im Depot einer schweizerischen Zahlstelle* (i.d.R. Bank) gehalten
12 Abrufbar unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77790.html.
13 Abrufbar unter: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2019-06- 11.aspx.