Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Wird davon ausgegangen, dass eine proportionale Beziehung zwischen der BIP-Entwicklung und den Fiskaleinnahmen besteht – dies ist eine zentrale Annahme, die der Schuldenbremse zugrunde liegt –, sollten die Fiskaleinnahmen des Bundes 5 Jahre (10 Jahre) nach der Reform ebenfalls um 0.5 Prozent (0.7 Prozent) höher ausfallen als ohne Reform. Die Fiskaleinnahmen des Bundes betrugen im Jahr 2019 rund 70 Mrd. Franken, so dass 5 Jahre nach der Reform ein zusätzliches Einnahmenpotenzial von etwa 350 Mio. Franken beim Bund resultieren könnte. Somit könnte die Reform nach etwa 4 bis 5 Jahren auch auf Ebene des Bundes selbst finanzierend sein. Die zusätzlichen Einnahmen entstehen hauptsächlich bei der Gewinn-, der Einkommens- und der Mehrwertsteuer.
Einschränkend ist zu erwähnen, dass BAK Economics eine etwas weitergehende Stärkung des Fremdkapitalmarkts betrachtet hat und dass die Ergebnisse der Untersuchung von einer Vielzahl von Annahmen abhängen (siehe S. 61-64 der Studie). Auch wurden Anpassungsreaktionen inländischer natürlicher Personen mit Blick auf die Steuerehrlichkeit vernachlässigt (Ziff. 4.2.1). Schliesslich sind für die Attraktivität des Schweizer Kapitalmarkts auch der Bedarf an Schweizer Franken und die Konditionen der Refinanzierung relevant. Nicht zuletzt aufgrund des erstarkten Frankens haben sich ausländische Schuldner mit Emissionen in den letzten Jahren zurückgehalten (siehe auch Fussnote 4).
BAK Economics hat allerdings neben dem Referenzszenario auch ein optimistisches und pessimistisches Szenario modelliert. Dabei scheint eine Reform zwecks Stärkung des Standorts selbst unter pessimistischen Annahmen vorteilhaft abzuschneiden. In der Summe ist eine Verrechnungssteuerreform auf Zinserträgen und eine Abschaffung der Umsatzabgabe auf (inländischen) Obligationen unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten als ausgesprochen vorteilhaft zu bewerten und könnte auch für den Bund selbstfinanzierend sein.
4.1.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Kantone erhalten einen Anteil an den Einnahmen der Verrechnungsteuer vor Rückstellungen von 10 Prozent. Sie sind somit auch mit 10 Prozent an den temporären Mindereinnahmen in Höhe von geschätzt etwa 750 Mio. Franken beteiligt. Die Budgetwirksamkeit hängt von etwaigen kantonalen Rückstellungen ab.
Des Weiteren sind die Kantone entsprechend an den in Ziffer 4.1.2.2 ausgewiesenen statischen Mindereinnahmen zu 10 Prozent beteiligt. Aus der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen ergeben sich für die Kantone in statischer Hinsicht keine Auswirkungen. In der Summe bewegen sich die geschätzten statischen Mindereinnahmen aus der Reform im sehr tiefen zweistelligen Millionenbereich.
Ebenfalls fallen die zu erwartenden Mehreinnahmen aus bisher nicht deklarierten Vermögenseinkommen und Vermögenswerten steuerunehrlicher natürlicher Personen im Inland ins Gewicht. Allerdings ist entscheidend, ob die neu der Verrechnungssteuer unterstellten Erträge weiterhin nicht deklariert werden, so dass die Mehreinnahmen aus der Ausweitung des Sicherungszwecks vornehmlich bei der