Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Da die vollständige Nichtdeklaration keine realistische Annahme darstellt, wurden in Tabelle 6 Sensitivitätsanalysen durchgeführt, bei denen der Anteil bisher nicht deklarierter ausländischer Vermögenswerte auf Zinspapieren zwischen 1 Prozent und 20 Prozent schwankt. Daraus ergeben sich potentielle Mehreinnahmen (brutto) von 4 bis 78 Mio. Franken. Die ESTV hat keine Kenntnis wie hoch der Anteil der bisher nicht deklarierten Vermögenserträge ist, so dass – dem Beispiel von KPMG folgend – die Schätzungen zu den statischen Aufkommenseffekten in Tabelle 4 auf einem nicht deklarierten Anteil von 10 Prozent basieren.

Tabelle 6: Geschätzte Einnahmen Verrechnungssteuer gemäss Zahlstellenprinzip auf ausländischen Zinserträgen bei bisheriger partieller Nichtdeklaration (in Mio. Franken)

Anteil nicht dekla- Verrechnungssteueraufkom- Wegfall Steuer- Total Mehreinrierte Vermögens- men gemäss Zahlstellenprin- rückbehalt USA nahmen werte zip 1% 4 40

3% 12 48

5% 19 415

10% 39 435

15% 58 454

20% 78 474

Quelle: eigene Schätzungen auf Basis: SNB und KPMG.

Zieht man die geschätzten 4 Mio. Franken aus dem Wegfall des zusätzlichen Steuerrückbehalts beim Bezug von amerikanischen Zinsen über schweizerische Zwischenstellen33 ab, belaufen sich die geschätzten Mehreinnahmen bei einem Anteil der bisher nicht deklarierten Vermögenswerte von 10 Prozent auf 35 Mio. Franken. Bei den geschätzten Mehreinnahmen handelt es sich um eine statische Schätzung, die nicht berücksichtigt, dass sich die Anlegerinnen und Anleger an die neue Situation anpassen könnten und ebenso vernachlässigt, dass mit der Ausweitung des Sicherungszwecks der Anreiz, Vermögenswerte für Zwecke der Einkommens- und Vermögenssteuer zu deklarieren, steigen könnte.

Weiter können auch Mehreinnahmen entstehen, wenn inländische natürliche Personen Anteile an einer ausländischen KKA halten und diese den Zinsertrag nicht separat ausweist. Die Mehreinnahmen entstehen, da in diesem Fall sämtliche Erträge (inkl. ausländische Beteiligungserträge) besichert werden. Dieser Effekt kann nicht quantifiziert werden und sein Ausmass hängt massgeblich davon ab, inwieweit ausländische KKA solche separaten Ausweise erstellen werden.

33 Bisher wurden US-Vermögenserträge für inländischen Anlegerinnen und Anlegern besichert. Die Einnahmen aus dem Steuerrückbehalt betragen im langfristigen Mittel etwa 15 Mio. Franken. Unter der Annahme, dass 20% daraus auf Zinserträge entfällt, sind knapp 4 Mio. Franken vom Aufkommen der Verrechnungssteuer gemäss Zahlstellenprinzip abzuziehen, da bereits heute eine Sicherung erfolgt.