Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

die Mindereinnahmen aus dem neu entstehenden Liquiditätsnachteil des Bundes auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Vernachlässigt wurde, dass sich mit dem Wegfall des Sicherungszwecks auch Mindereinnahmen infolge nicht aufgedeckter Steuerhinterziehung bei inländischen juristischen Personen ergeben könnten. Dieser Effekt dürfte allerdings gering ausfallen.

Des Weiteren ergeben sich im Zahlstellenprinzip Liquiditätseffekte, da die Zahlstellen die Verrechnungssteuer lediglich quartalsweise abzuliefern haben. Beim gegenwärtigen Zinsniveau ist dieser Effekt ebenfalls vernachlässigbar.

Die Reform führt auch zu zusätzlichen Einnahmen, da erstens bei inländischen natürlichen Personen der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer gestärkt wird. Neu werden für diesen Personenkreis auch ausländische Zinserträge besichert. Dies führt zu Mehreinnahmen, sofern ein Teil der ausländischen Zinserträge bisher nicht deklariert wurde. Zweitens werden Ersatzzahlungen nun explizit der Verrechnungssteuer unterstellt. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen, da das Risiko einer mehrfachen Rückerstattung bei nur einer Ablieferung gemindert wird. Der Effekt bezüglich strukturierter Produkte kann mangels Daten nicht geschätzt werden.

Mit Bezug auf den ersten Effekt hat die ESTV ein Gutachten von KPMG erstellen lassen, das unter anderem die potenziellen Mehreinnahmen aus der Ausweitung des Sicherungszwecks analysiert hat. Gegenstand der Analyse war die Ausweitung des Sicherungszwecks bei ausländischen Zins- und Beteiligungserträgen. Tabelle 5 weist das maximale Einnahmenpotenzial aus, wenn ausländische Zinserträge besichert werden, vormals nicht deklarierte Vermögenswerte weiterhin nicht deklariert werden und gemäss der Methodik und den Annahmen von KPMG vorgegangen wird. Dazu wurden die Anlagevolumina ausländischer Zinserträge inländischer natürlicher Personen mit der jeweiligen Rendite der Anlageklasse multipliziert und dieser Wert mit 35 Prozent Verrechnungssteuer belastet. Daraus ergibt sich das maximale Aufkommen einer Verrechnungssteuer gemäss Zahlstellenprinzip unter der Annahme, dass sämtliche ausländischen zinstragenden Vermögenswerte bisher nicht deklariert wurden.

Tabelle 5: Geschätzte Einnahmen Verrechnungssteuer gemäss Zahlstellenprinzip auf ausländischen Zinserträgen bei bisheriger vollständiger Nichtdeklaration (in Mio. Franken)

Unterstellte Kapital- Maximales Anlageklasse Anlagewert % erfasst Rendite ertrag Aufkommen

Treuhandanlagen 12755 100% 0.25% 3211

Schuldtitel kurzfristig 1157 100% 0.50% 62

Schuldtitel langfristig 42895 100% 1.50% 643225

Strukturierte Produkte 23513 100% 0.50% 11841

KKA 154580 20% 1% 309108

Summe 234900 1108388

Quelle: eigene Schätzungen auf Basis: SNB und KPMG.