Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer anfallen (siehe Tabelle 6). Alternativ könnten aufgrund von Anpassungsreaktionen der inländischen natürlichen Personen vermehrt Vermögenswerte und Vermögenseinkommen deklariert werden. In diesem Fall würden Mehreinnahmen vornehmlich bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anfallen, die vollständig (Vermögenssteuer) oder überwiegend (Einkommenssteuer) den Kantonen zugutekommen. Aus Sicht der Kantone fallen die Mehreinnahmen bei letzterer Variante höher aus.

In dynamischer Hinsicht profitieren die Kantone von Mehreinnahmen aus der Belebung des inländischen Kapitalmarkts, was ihnen zusätzliche Einnahmen bei der Gewinn- und Einkommenssteuer bescheren sollte. Insgesamt werden bei einer dynamischen Betrachtung für Kantone und Gemeinden Mehreinnahmen aus der Reform resultieren. Diese Mehreinnahmen dürften stärker auf Regionen mit einer ausgeprägten Präsenz des Finanzsektors konzentriert sein.

4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

4.2.1 Standort- und Effizienzwirkungen

Die zentralen Auswirkungen der vorliegenden Reform auf die Volkswirtschaft sind in Ziffer 1.1.7 dargelegt. Konkret sind insbesondere die folgenden positiven Reformeffekte zu erwarten:

 Stärkung des Emissionsgeschäfts (konzernexterne Finanzierung): Die Reform

ermöglicht es inländischen Konzernen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen aus der Schweiz heraus zu begeben. Es ist davon auszugehen, dass bisher im Ausland getätigte Emissionen verstärkt aus der Schweiz heraus erfolgen werden. Unter Umständen können auch ausländische Konzerne dazu bewogen werden, Obligationen aus der Schweiz zu emittieren.

 Stärkung der konzerninternen Finanzierung (Treasury und cash-pooling): Mit

der Reform besteht die Chance, dass auch die konzerninterne Finanzierung vermehrt aus der Schweiz betrieben wird. Dies zum einen, weil die Schweiz neben einer wettbewerbsfähigen Gewinnsteuerbelastung eine hohe Rechtssicherheit bietet. Zum anderen dürfte aufgrund gestiegener Substanzanforderungen im Zuge von BEPS ohnehin eine Tendenz zur Zentralisierung von Konzernaktivitäten bestehen. Mit der Verrechnungssteuerreform wird das grösste Hindernis beseitigt, so dass die anderen Standortvorteile der Schweiz ihre (volle) Wirkung entfalten können.

 Leichte Belebung des Wertpapier- und Vermögensverwaltungsgeschäfts: Ein

Teil des von der Schweiz aus verwalteten Wertschriftenvermögens wird derzeit aufgrund der Umsatzabgabe über ausländische Depots gehalten. Wenngleich der Reformschritt bei der Umsatzabgabe wohl nicht ausreicht, um dieses Wertschriftenvermögen und die damit verbundene Wertschöpfung im grossen Umfang in die Schweiz zu repatriieren, wird es für Anlegerinnen und Anleger infolge der Reform attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben, da die Umsatzabgabe entfällt. Für eine deutliche Belebung des Depot- und Vermögensverwaltungsgeschäfts müsste die Umsatzabgabe integral abgeschafft werden.