Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Neben der Reform der Verrechnungssteuer soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden. Die Höhe des Aufkommens aus diesen Wertpapieren ist der ESTV nicht bekannt. Um die Aufkommenseffekte für den Bund zu schätzen, wurde auf eine ältere Umfrage mit Daten aus dem Jahr 2009 zurückgegriffen, die die ESTV bei Banken durchgeführt hatte. Diese schlüsselt die Ablieferungen der Banken in KKA, Beteiligungsrechte und Obligationen auf, wobei bei sämtlichen Kategorien nochmals unterschieden wurde, ob es sich um aus- oder inländische Wertpapiere handelt. Auf Basis dieser Ergebnisse werden die per 2018 hochgerechneten Mindereinnahmen aus einer Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf etwa 50 Mio. Franken geschätzt, wobei aufgrund des mittlerweile gesunkenen Zinsniveaus die Mindereinnahmen tiefer ausfallen könnten. Im Hinblick auf die Botschaft wird diese Schätzung aktualisiert werden.
In der Summe werden die statischen Auswirkungen auf die Einnahmen aus einer Reform der Verrechnungssteuer und der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf etwa 180 Mio. Franken geschätzt, wobei die Verrechnungssteuerreform mit 130 Mio. Franken den Grossteil der Mindereinnahmen ausmacht. Die statisch geschätzten Mindereinnahmen aus der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen fallen vollständig, die aus der Reform der Verrechnungssteuer zu 90 Prozent beim Bund an.
Bezüglich sämtlicher Komponenten der geschätzten statischen Aufkommenseffekte bestehen Unsicherheiten, die zum einen der Datenlage und zum anderen dem Zinsniveau geschuldet sind. Erstens können nicht sämtliche Bausteine der Reform quantifiziert werden. Zweitens mussten für diejenigen Bestandteile, die quantifiziert werden können, eine Reihe kritischer Annahmen getroffen werden. Drittens liegen beim aktuell sehr tiefen Zinsniveau die geschätzten statischen Mindereinnahmen der Reform im tiefen dreistelligen Millionenbereich. Wenn das Zinsniveau steigt, werden die Mindereinnahmen automatisch zunehmen.34 Zudem könnten die Anlegerinnen und Anleger in Abhängigkeit des Zinsniveaus ihr Portfolio umstrukturieren und von derzeit defensiven Aktienwerten, die eine stabile Gewinnausschüttung versprechen, verstärkt zu Obligationen wechseln. Bezüglich der Aufkommenseffekte der Reform werden in Abhängigkeit des Zinsniveaus somit sowohl Preis- als auch Mengeneffekte verursacht.35
4.1.2.3 Dynamische Effekte
Die Reform ermöglicht es inländischen Konzernen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen aus der Schweiz heraus zu begeben. Gleichzeitig
34 Derselbe automatische Effekt tritt allerdings auch bei der zusätzlichen Besicherung ausländischer Zinserträge auf, so dass die Zunahme der Mindereinnahmen geringer ausfällt als ohne zusätzliche Besicherung.
35 Ob es aufgrund der Umstrukturierung des Wertpapierportfolios zu höheren Eingängen kommt, hängt bei gegebenem Wertpapierbestand von den an der Transaktion beteiligten Akteurinnen und Akteuren ab. Wechselt die Obligation zwischen zwei inländischen natürlichen Personen, sind keine Mehreinnahmen zu erwarten, wird sie dagegen von einer von der Verrechnungssteuer ausgenommenen Person verkauft, kommt es zu Mehreinnahmen. Schliesslich hängen die Eingänge auch vom Verhalten der Emittenten ab, da diese über den Bestand besicherter Obligationen mitentscheiden.