Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/15: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · 75 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Massgeblichkeits- Der steuerbare Reingewinn einer Kapitalgesellschaft oder Geprinzip nossenschaft ergibt sich grundsätzlich aus der handelsrechtlich

korrekt erstellten Jahresrechnung. Von der handelsrechtlichen Gewinnermittlung ist abzuweichen, wenn die Buchhaltung nicht korrekt geführt wurde oder wenn das Steuerrecht Korrekturnormen vorsieht.

Obligation Der steuerliche Obligationenbegriff geht weiter als derjenige

des Wertpapierrechts. Demnach sind Obligationen schriftliche, auf feste Beträge lautende Schuldanerkennungen, die zwecks kollektiver Beschaffung von Fremdkapital, kollektiver Anlagegewährung oder Konsolidierung von Verbindlichkeiten in einer Mehrzahl von Exemplaren zu gleichartigen Bedingungen ausgegeben werden und dem Gläubiger zum Nachweis, zur Geltendmachung oder zur Übertragung der Forderung dienen. Sie unterscheiden sich durch abweichende Konditionen wie verschieden lange Laufzeiten, Emissionswährungen oder Verzinsungen. Letztere kann entweder fest, variabel oder strukturiert (abhängig von bestimmten Ereignissen) sein. Der Gläubiger der Obligation hat Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwerts, ggf. zuzüglich einer Verzinsung.

Sog. Anleihensobligationen werden in einer Mehrzahl von Exemplaren zu identischen Bedingungen ausgegeben. Bei der Obligation handelt es sich um ein einheitliches, in sich geschlossenes Kreditgeschäft. Sog. Kassenobligationen werden in einer Mehrzahl von Exemplaren fortlaufend und zu variablen Bedingungen ausgegeben. Anleihensobligationen erfüllen den steuerlichen Obligationenbegriff i.d.R. ab 10 Titeln, Kassenobligationen ab 20. Einzelschuldverhältnisse qualifizieren demnach regelmässig nicht als Obligation.

In der Praxis sind weitere Arten von Obligationen zu finden. Anzutreffen sind auch Schuldverhältnisse, die mit anderen Komponenten kombiniert werden (bspw. mit sog. Futures, Optionen etc.). Beispiele für solche Produkte sind TBTF-Instrumente (s. dort). Bei solchen Produkten richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob die Obligationenkomponente ermittelt werden kann. Ist dies der Fall, wird dieser Teil wie eine Obligation behandelt. Kann keine Segregierung vorgenommen werden, wird regelmässig das ganze Produkt als Obligation besteuert.

Projekt “Base ero- Mit “Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagesion and profit shift- rungen” werden Strategien multinationaler Unternehmen being” (BEPS) zeichnet, über Ländergrenzen hinweg die Steuerlast zu mini-

mieren. Dies geschieht beispielsweise durch die Gestaltung der Verrechnungspreise im konzerninternen Leistungsaustauschs und/oder durch Ausnutzung von Qualifikationskonflikten.