Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 7 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung WaV
1 Ausganglage
Die parlamentarische Initiative von Siebenthal 16.471 „Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterungen bei den Rodungsvoraussetzungen" forderte die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen, damit Wald für die Realisierung von Holzindustrieinvestitionen erleichtert gerodet werden kann. Im Rahmen ihrer Behandlung, war die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) nach der Annahme des Geschäfts im Nationalrat der Ansicht, dass dieser Ansatz zu weit ginge. Die UREK-S war der Auffassung, dass Infrastrukturen zur Holzverarbeitung und die Lagerung von verarbeiteten Produkten nicht in den Wald gehören. Daneben sprach sie sich aber für die Schaffung von rechtlichen Voraussetzung für die Lagerung von Rundholz aus und reichte am 30. August 2018 die entsprechende Motion UREK-S 18.3715 «Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung» ein, dies unter den geltenden Voraussetzungen der Waldverordnung für forstliche Bauten und Anlagen im Wald. Sie beantragt damit die Ergänzung des Artikels 13a in der Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV; SR 921.01) zu Bauten und Anlagen im Wald um die Möglichkeit zur Realisierung von Rundholzlagern.
In Folge gab der Ständerat bei der Behandlung dieser beiden Geschäfte der parlamentarischen Initiative keine Folge und nahm die Motion der vorbehandelnden Kommission an. Der Nationalrat folgte schliesslich ebenfalls mit der Annahme der Motion am 12. September 2019. Somit wurde der Auftrag an den Bundesrat überwiesen, die WaV entsprechend anzupassen.
3/7 054.11-00050/00007/00001/S132-1081