Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 7 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung WaV
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund, Kantone und Gemeinden
Die Zuständigkeit für die Baubewilligung von forstlichen Bauten und Anlagen nach Artikel 22 RPG liegt bei den Gemeinden, wobei vorab die zuständige kantonale Forstbehörde anzuhören ist. Die vorgeschlagene Anpassung hat somit keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für den Bund. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei solchen Vorhaben um regionale Einzelfälle handelt und für die Kantone und Gemeinden zu keinen nennenswerten finanziellen oder personellen Auswirkungen führt.
5.2 Weitere Auswirkungen
Die Vorlage soll für die Wirtschaft, insbesondere für die Wald- und Holzwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen in der Holzbereitstellung und Holzverarbeitung schaffen und gleichzeitig Synergien zu weiteren Bereichen in Waldbewirtschaftung nutzen, welche auch dem Wald und der Umwelt generell zu Gute kommen sollen. Durch die Anwendung der geltenden Voraussetzungen von Artikel 13a WaV zu forstlichen Bauten und Anlagen werden Vorhaben ausgeschlossen, welche nicht dem angedachten Zweck dienen oder anderen öffentlichen Interessen wie der Umwelt, Gesundheit, Gesellschaft oder weiteren entgegenstehen.
7/7 054.11-00050/00007/00001/S132-1081