Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 7 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung WaV
2 Grundzüge der Vorlage
Mit der Annahme der Motion durch beide Räte wird der Bundesrat beauftragt, in der WaV die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Realisierung von Rundholzlagern (für Waldeigentümer und Sägereien) im Wald möglich wird.
Rundholzlager sind Lagerplätze für die Bündelung von Rundholz (unverarbeitetes Holz) aus Wäldern der Region, welche durch Waldeigentümer und Sägereien genutzt werden können. Dies mit dem Zweck, aufbereitete Mengen aus der Waldbewirtschaftung sinnvoll zu bündeln und die koordinierte Versorgung der Holzverarbeitung sicherzustellen. Synergien zu weiteren Bereichen wie die direkte Nähe zu holzverarbeitenden Betrieben, notwendige Waldschutzmassnahmen, mögliche Massnahmen in der Ereignisbewältigung nach Waldschäden (z.B. nach Stürmen, Schneebruch, Käferkalamitäten) und weitere regionale Bedürfnisse sind zu berücksichtigen. Wenn immer möglich soll aufbereitetes Rundholz direkt oder aus solchen Lagern gestaffelt und rechtzeitig der Verarbeitung zugeführt werden.
Mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) sowie Artikel 13a und Artikel 14 Absatz 1 der WaV bestehen im Waldgesetz und in der Waldverordnung bereits Artikel zu forstlichen Bauten und Anlagen, welche mit einer Bewilligung nach Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) im Wald errichtet oder geändert werden dürfen. Mit dieser Änderung der WaV soll der Artikel 13a im Rahmen der bestehenden Voraussetzungen des Artikels um die Möglichkeit der Rundholzlager ergänzt werden. Gemäss den aktuellen waldrechtlichen Bestimmungen gelten diese Bauten und Anlagen weiterhin als Wald im rechtlichen Sinne und bedürfen somit keiner Rodungsbewilligung. Weiter unterliegen Rundholzlager den gleichen Umweltschutzvorschriften wie das Waldareal (Bsp. umweltgefährdende Stoffe, etc.).
Mit der Änderung der WaV vom 14. Juni 2013 wurde im neuen Artikel 13a zu den forstlichen Bauten und Anlagen neben den klassischen Infrastrukturen wie Forstwerkhöfen und Waldstrassen auch die Möglichkeit von gedeckten Energieholzlagern explizit mit aufgenommen.
Nicht direkte Erwähnung fanden damals Rundholzlager, welche über klassische Holzpolter entlang der Waldstrasse hinausgehen und über einen erweiterten Ausbaustandard wie beispielsweise einen befestigten Untergrund verfügen. Mit der neu vorgeschlagenen Ergänzung von Artikel 13a der WaV sollen Rundholzlager bewilligt werden können, sofern sie der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, der Bedarf ausgewiesen, ihr Standort zweckmässig und ihre Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst ist sowie dem Vorhaben keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Die Ressource Holz als regional verfügbarer und nachwachsender Rohstoff leistet einen wichtigen Beitrag an die Ziele der Wald-, Klima- und Energiepolitik. Mit der Waldpolitik 20201 und der Ressourcenpolitik Holz2 verfolgt der Bund das Ziel der Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft. Die nachhaltige Bereitstellung von Holz aus den Schweizer Wäldern und die ressourceneffiziente Verarbeitung und Verwertung muss umweltverträglich, aber auch wirtschaftlich realisierbar sein. Die Möglichkeit zur Realisierung von zweckmässigen Rundholzlagern dient der leistungsfähigen Waldbewirtschaftung, der Bündelung von Holzmengen, der effizienten Logistik und der Sicherstellung einer laufenden Versorgung der holzverarbeitenden Betriebe. Diese Vorlage leistet mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung und der Holzversorgung einen Beitrag an die Ziele der Waldpolitik und Ressourcenpolitik Holz.
1 Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.) 2013: Waldpolitik 2020. Visionen, Ziele und Massnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Schweizer Waldes. Bundesamt für Umwelt, Bern: 66 S.
2 BAFU, BFE, SECO (Hrsg.) 2017: Ressourcenpolitik Holz. Strategie, Ziele und Aktionsplan Holz. Bern. 44 S. 4/7 054.11-00050/00007/00001/S132-1081