Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 13 Seiten
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3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Im Rahmen der Schwerverkehrskontrollen können die kantonalen Vollzugsbehörden die betroffenen Fahrzeuge überprüfen. Welchen Kontrollaufwand die Vollzugsbehörden betreiben wollen, liegt in der Kompetenz der Kantone und ist diesen entsprechend überlassen. Werden die Kontrollen im üblichen Rahmen durchgeführt, ergibt sich dabei kaum Mehraufwand.
Auf die Gemeinden sowie urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete hat die Vorlage keine negativen Auswirkungen. Es ist von einer geringen Verbesserung der Umwelt und Lärmbelastung in den betroffenen Regionen auszugehen, weil mit den neuen Mindestanforderungen im alpenquerenden Verkehr tendenziell modernere Fahrzeuge eingesetzt werden oder mit einer Umlagerung zu rechnen ist.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Wie in Kapitel 1.3 ausgeführt sind Unternehmen mit Fahrzeugflotten älteren Datums von den vorgeschlagenen Massnahmen stärker betroffen als Unternehmen mit Lastwagen jüngeren Datums. Besonders die im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Unternehmen setzen moderne und möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge ein. Mit dem Einsatz moderner Fahrzeuge können sie die Kosten niedriger halten, welche auf langen Fahrten durch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA entstehen. Die vorgesehene Frist von fünf Jahren erlaubt diesen Unternehmen eine sorgfältige mittel- bis langfristige Planung, welche den neuen Vorschriften Rechnung trägt.
Da die allein im Binnenverkehr eingesetzten Fahrzeuge aufgrund ihrer deutlich tieferen Laufleistung tendenziell älter sind, wären Unternehmen, welche ausschliesslich oder mehrheitlich im Inland tätig sind, von der vorgeschlagenen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes stärker betroffen. Mit der längeren Frist, welche der Bundesrat gemäss Absatz 3 für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte vorsehen kann, wird die Belastung für die betroffenen Unternehmen verringert. Dies entlastet die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher.
Ab 2022 müssen in der EU in bestimmte neue Transportmotorwagentypen sowie ab 2024 auch in bereits bestehende Modelle zahlreiche neue Sicherheitssysteme eingebaut werden. Die EU führt fortlaufend unfallvermindernde Assistenzsysteme für bestimmte neue Transportmotorwagentypen ein. Die Schweiz hat keine eigene Autoindustrie. Auch schweizerische Fahrzeugflotten bestehen also aus entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen.
Die vorgeschlagene Ausrüstungspflicht mit unfallvermindernden Assistenzsystemen wird die Umstellung auf modernste Sicherheitsassistenzysteme beschleunigen. Manche Unternehmen ersetzen ihre Fahrzeugflotte allenfalls leicht früher als geplant, was für die betroffenen Unternehmen leicht erhöhte Investitionen zur Folge hat. Dennoch dürfte die Umstellung für die Unternehmen wirtschaftlich zu verkraften sein. Nicht zuletzt ermöglichen die vorgesehenen Fristen eine sichere mittel- bis