Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 13 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Es gelten heute bestimmte Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Motorfahrzeuge und ihre Anhänger. Der Bundesrat erlässt die entsprechenden Vorschriften. Mit der Standesinitiative des Kantons Tessin 17.304 Sicherere Strassen jetzt! vom 22. März 2017 fordert der Kanton Tessin, dass Lastwagen (Ausnahmetransporte ausgenommen), die nicht über die Sicherheitssysteme verfügen, die in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt sind, so rasch wie möglich, aber spätestens bei Inbetriebnahme des neuen Schwerverkehrskontrollzentrums Giornico/Monteforno im Kanton Tessin, die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen zu untersagen sei. Dabei seien administrative und technische Lösungen zu prüfen, welche nicht zulasten der Speditionsunternehmen in den Alpenkantonen (und in der Schweiz allgemein) gehen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Standesinitiative des Kantons Tessin Sicherere Strassen jetzt! am 8. Januar 2018 vorgeprüft und dazu eine Vertretung des Kantons Tessin angehört. Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF-S der Initiative Folge gegeben. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat sich an ihrer Sitzung vom 6. November 2018 mit der Standesinitiative befasst und hat ihr mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. In der Wintersession 2018 wurde die KVF-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (gemäss Art. 117 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021). Die Mehrheit beider Kommissionen ist der Meinung, dass auf diese Weise das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert und der hohe Sicherheitsstandard auf den Strassen in der Schweiz weiter verbessert werden kann.

An ihrer Sitzung vom 13. Mai 2019 behandelte die KVF-N die Initiative und beriet über das weitere Vorgehen. Auf Basis eines Umsetzungsvorschlages aus der Kommission beauftragte sie die Verwaltung mit weiteren Abklärungen und der Ausarbeitung eines Vorentwurfs. Am 17. Februar 2020 nahm die Kommission Kenntnis von den Abklärungen der Verwaltung und diskutierte zwei Umsetzungsvarianten. An ihrer Sitzung vom 26. Mai 2020 verabschiedete die KVF-N mit 14 zu 9 Stimmen den Vorentwurf und beauftragte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Durchführung der Vernehmlassung.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten. Sie ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Ausrüstungspflicht mit unfallvermindernden Assistenzsystemen für die Wirtschaft zu hohen zusätzlichen Kosten führen würde, während sich die bereits sehr hohe Verkehrssicherheit nur minim verbessern würde.

1 SR 171.10