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Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

Instruments, welches die Verhältnismässigkeit des Eingriffs in Bezug auf Einschränkungen/Verbote von medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sicherstellt und dass die Einschränkungen/Verbote situationselastisch ausgestaltet werden. Auch die Frage der finanziellen Entschädigung von Ausfällen bei Einschränkungen von Untersuchungen und Behandlungen müsse im Covid-19-Gesetz geregelt werden. DJS sieht in der vorgeschlagenen Regelung in Artikel 2 Absatz 1 als «Generalvollmacht» einen Verstoss gegen das Legalitätsprinzip. DJS wünscht sich in jedem Bereich inhaltlich präzise Bestimmungen welche dem Legalitätsprinzip entsprechen. Zudem argumentiert DJS sinngemäss, es sei nicht ausreichend, mittels Delegationsnorm lediglich das zuständige Gremium zu bestimmen, um von bestehenden Rechtsnormen abzuweichen, ohne die Abweichung vom ordentlichen Recht inhaltlich zu bestimmen. Eine solche gesetzgeberische Konstruktion sei staatsrechtlich unzulässig, weil sie Artikel 185 Absatz 3 BV i.V.m. Artikel 7d RVOG verletze. Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen vermisst die Thematisierung des Aspekts der Verhältnismässigkeit, dieser müsse im Gesetz klarer zum Ausdruck kommen.

Weitere Äusserungen finden sich untenstehend bei den Bemerkungen zum Artikel 2.

Einschränkung des Warenverkehrs (Art. 2 Abs. 2): Aus der Sicht des sgv muss der Bundesrat sicherstellen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu beruflichen Zwecken in die

Schweiz einreisen können. Er soll Ausnahmen verfügen können und die Anliegen der Kantone berücksichtigen. Interpharma ist der Ansicht, diese Massnahme sollte erst nach Anhörung der Branche und nach dem strengen Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit

ergriffen werden. Swiss Retail Federation und Scienceindustries Switzerland wollen das

Konzept mit den Green Lanes und den Vereinfachungen im Zollverkehr zwingend beibehalten. IG Detailhandel will mögliche Einschränkungen nur für mitgeführte Waren des Reiseverkehrs für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken, nicht für den internationalen Warenverkehr. Für den SAV, SwissHoldings und Scienceindustries Switzerland müssen die entsprechenden Massnahmen des Bundesrates verhältnismässig sein. Der SBV begrüsst, dass nicht der Personenverkehr eingeschränkt werden kann, denn dieser bleibe für die Landwirtschaft im Hinblick auf die benötigten ausländischen Arbeitskräfte wichtig.

Weitere Äusserungen finden sich untenstehend bei den Bemerkungen zum Artikel 2.

Herstellungspflicht (Art. 2 Abs. 3 Bst. f): Nach Ansicht von sgv/Interpharma/SAV darf diese Bestimmung nur zur Anwendung kommen, wenn die Versorgung anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Eine Pflicht zur Herstellung sollte nur mit entsprechender Entschädigung auferlegt werden dürfen (ebenso Interpharma, IG Detailhandel). PharmaSuisse wünscht eine Präzisierung der Bestimmung. Sciencesindustries Switzerland beurteilt die Regelung nur dann als zielführend, wenn die Hersteller die entsprechenden Heilmittel und Schutzausrüstungen bereits im Portfolio führen und auf entsprechende Prozesse und Infrastrukturen zurückgreifen können. Für SwissHoldings muss gelten, dass diese Massnahme nur als ultima