Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/36: Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) · 12 Seiten

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Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleich-

wertigkeit von beruflichen Abschlüssen

4.12 Anhang

Der Kanton Zürich erachtet die Zuordnung der Stufen der beruflichen Abschlüsse gemäss Anhang als nicht differenziert genug und als nicht nachvollziehbar, dass man sich nicht auf das Instrumentarium des NQR/EQR/DQR abstützt. Der KV Schweiz hinterfragt in ähnlicher Weise den Sinn, nur eine Stufe für die beruflichen Abschlüsse der HBB zu definieren und verweist auf die Möglichkeiten der Differenzierung mit NQR/DQR-Niveaus.

4.13 Branchenspezifische Einzelanliegen

AKUSTIKA teilt mit, dass er die bestehende Anerkennung der Gleichwertigkeit der beruflichen Abschlüsse im Bereich Hörgeräteakustik zwischen der Schweiz und Deutschland aufrechterhalten möchte.

Der SFV weist darauf hin, dass sich das bisherige Verfahren zur Gleichwertigkeitsanerkennung im Bereich der Fahrlehrer bewährt hat. Er lehnt aus inhaltlichen Gründen die automatische Anerkennung der Gleichwertigkeit wie vom Abkommen vorgesehen für den Fahrlehrerberuf ab.

Der SBAO empfiehlt, den Sonderfall Augenoptik im Abkommen zu erwähnen, die Einzelfallprüfung beizubehalten und klar zu vereinbaren, dass eine Gleichwertigkeit zum altrechtlichen Schweizer Titel nicht mehr gewährt wird. Er hat keine Einwände gegen eine Gleichwertigkeit zwischen den beruflichen Abschlüssen «Augenoptiker/in EFZ» (CH) und «Augenoptiker-Geselle» (DE).

Die SSO erachtet, dass beim Beruf des Dentalassistenten bzw. der Dentalassistentin gewisse Detailunterschiede zwischen dem Schweizer und deutschen Berufsbild wesentlich sind. Sie vertritt die Meinung, dass bei der Prüfung der Gleichwertigkeit bei diese Unterschieden die Toleranz gegenüber der deutschen Ausbildung geringer ausfallen sollte.

4.14 Anliegen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Berufstitel «Bachelor Professional» und «Master Professional» in Deutschland

Die SPS erachtet, dass die Einführung und Vergabe der neuen Berufstitel «Bachelor Professional» und «Master Professional» für Abschlüsse der beruflichen Fortbildung in Deutschland die Schweizer Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen der Höheren Fachschulen benachteiligt. Sie fordert deshalb, dass die Fragen bezüglich der Anerkennung und Aufwertung der HF-Abschlüsse sowie bezüglich der neuen deutschen Berufstitel vom SBFI weiterbearbeitet werden.

Der SGV fordert, dass bei der Feststellung der Gleichwertigkeit der Umstand berücksichtigt wird, dass in Deutschland diese neuen Titel eingeführt wurden.

Die Handelskammer beider Basel sieht eine Gefahr, dass Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung bei internationalen Unternehmen durch die Einführung der angelsächsischen Titelgebung in Deutschland benachteiligt werden. Sie bringt deshalb das Anliegen vor, dass eine vergleichbare Titelgebung in der höheren Berufsbildung gefördert wird.

scienceindustries / aprentas weist ebenfalls auf die Einführung der neuen Titel in Deutschland hin und erachtet ebenfalls, dass dadurch Schweizer Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung bei internationalen Unternehmen benachteiligt werden.

Der SBAO erachtet die Einführung der neuen Berufstitel in Deutschland als problematisch. Er bezweifelt, dass bei gewissen Abschlüssen, die aufgrund der neuen Titel von gleichen Be-