Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/36: Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) · 12 Seiten
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Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleich-
wertigkeit von beruflichen Abschlüssen
FER und die Handelskammer beider Basel sprechen direkt sich für eine Erfassung der HF-Abschlüsse durch das Abkommen aus. Der SGV und der CP erachten die Begründung für den Ausschluss der HF-Abschlüsse als ungenügend und vertreten auch die Haltung, dass diese nach Möglichkeit durch das Abkommen erfasst werden sollten. Der SGV hinterfragt Ausschluss der HF-Abschlüsse und erachtet, dass dies ihre Inhaberinnen und Inhaber benachteiligen könnte. Der KV Schweiz findet, dass eine Lösung für die HF-Abschlüsse angestrebt werden sollte und regt ebenfalls an, dass durch einen Verweis auf den NQR die fehlende Entsprechung von HF-Abschlüssen in Deutschland geregelt wird. Gastrosuisse
bedauert den Ausschluss der HF-Abschlüsse und empfiehlt diese aus mehreren Gründen gegenseitig zu anerkennen. Er schlägt folgende Ergänzung in Art. 1 vor:
«[…]- Schweiz: Abschlüsse der beruflichen Grundbildung sowie Abschlüsse der
eidgenössischen Prüfungen der höheren Berufsbildung (Eidg. Fachausweise,
Eidg. Diplome) sowie Abschlüsse der Höheren Fachschulen gemäss Berufsbil-
dungsgesetz. […]»
Der SAJV erachtet Ausschluss der HF-Abschlüsse als kritisch und potentiell negativ im Sinne einer Diskriminierung ihrer Inhaberinnen und Inhaber und einer Reduktion der Attraktivität der Bildungsgänge der höheren Fachschulen. Er fordert die Einschliessung aller Bildungsgänge der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung in das Abkommen.
Im Unterschied zu anderen Stellungnahmen begrüsst der SPV, dass das Abkommen nicht für die HF-Abschlüsse gilt. Er erachtet, dass deren Ausschluss nicht ausreichend im Erlasstext ersichtlich ist, und beantragt deshalb folgende Ergänzung von Art. 1:
«[…]- Schweiz: Abschlüsse der beruflichen Grundbildung sowie Abschlüsse der
eidgenössischen Prüfungen der höheren Berufsbildung (Eidg. Fachausweise,
Eidg. Diplome, ausgenommen Abschlüsse der Höheren Fachschulen) gemäss
Berufsbildungsgesetz. […]»
Berufsmaturität
Das Thema der fehlenden Anerkennung der schweizerischen Berufsmaturität wurde im Rahmen der Stellungnahmen zum Abkommen ebenfalls breit thematisiert.
Eine Mehrheit der Kantone5 sowie die FDP, der SAV, HotellerieSuisse und scienceindustries / aprentas sprechen sich dafür aus, dass die Anerkennung der schweizerischen Berufsmaturität durch ein gegenseitiges, internationales Abkommen erreicht wird.
Mehrere Kantone6 sowie die FER und die Handelskammer beider Basel fordern, dass die Anerkennung der schweizerischen Berufsmaturität durch das vorliegende Abkommen abgedeckt wird. Die Kantone AR und NE plädieren generell für eine Möglichkeit der Gleichwertigkeitsanerkennung der Berufsmaturität.
Berufe des Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereichs
Die Kantone SO, BS und BL sowie die FDP erachten eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommens auf die Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe als wichtig und sinnvoll und würden eine solche begrüssen. Die CVP befürwortet grundsätzlich die Möglichkeit, den
5 ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, BS, BL, SH, AG, VD, GE, JU
6 BE, GL, SO, AI, TI