Bericht SVG
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 49 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes und des Ordnungsbussengesetzes
Übersicht
Wer im Strassenverkehr unterwegs ist, soll sicher und ressourcenschonend ans Ziel kommen. Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird der regulatorische Rahmen für
umweltfreundliche Technologien und Ausrüstungsgegenstände für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile geschaffen und die Grundsätze für die Regelung des automatisierten Fahrens werden definiert. Zudem sollen verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse und weitere Revisionspunkte umgesetzt werden.
Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Die Vorlage gliedert sich in verschiedene Themenblöcke:
Förderung umweltfreundlicher Technologien: Fahrzeuge mit alternativen oder emissionsfreien Antrieben weisen ein höheres Gewicht auf als Fahrzeuge mit einem konventionellen Antrieb.
Aerodynamische Führerkabinen sind länger als die bisher bekannten. Die zulässigen Gewichte und die zulässigen Längen für entsprechende Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sollen deshalb soweit erhöht werden, dass die durch die Bau- und Ausrüstungsgegenstände verursachten zusätzlichen Gewichte und Abmessungen ausgeglichen werden können. Damit soll verhindert werden, dass der Einsatz der neuen Technologien zu einer Verringerung der Ladekapazitäten führt.
Automatisiertes Fahren: Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend weiterentwickelt. Sie werden zukünftig in der Lage sein, ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen, ohne dass die
Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer permanent das Fahrgeschehen überwachen muss. Die Verwendung solcher Fahrzeuge und auch die Anpassungen der Pflichten der Fahrzeuglenkenden werden in den nächsten Jahren auf internationaler Ebene definiert. Um zeitnah auf die internationale Rechtsentwicklung reagieren zu können, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen zu erlassen. Insbesondere soll er festlegen, inwieweit Fahrzeuglenkende von ihren Pflichten entlastet werden können und in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit einem
Automatisierungssystem, die gar keinen Fahrer mehr an Bord haben, aber bloss auf definierten Einzelstrecken verkehren, zugelassen werden können. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat. Weiter sollen
Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem auch als Versuchsfahrzeuge in einem beschränkten Rahmen auf öffentlichen Strassen verkehren können. Damit sollen Erkenntnisse zu deren
Weiterentwicklung und zur gesetzlichen Regelung gewonnen werden. Solche Versuche soll das Bundesamt für Strassen ASTRA bewilligen können.
Anpassung der «Via sicura»-Massnahmen: Der Bundesrat evaluierte im Auftrag des Ständerates, ob die Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» wirken. Die Bilanz ist positiv: «Via sicura» verhinderte zwischen 2013 und 2015 mindestens 100 Schwerverunfallte. Gleichzeitig weist der Evaluationsbericht aber auch auf punktuellen Anpassungsbedarf hin. Gestützt darauf
beauftragte das Parlament den Bundesrat Anfang 2018, ihm einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten mit einerseits punktuellen Anpassungen der «Via sicura»-Massnahmen, nämlich bei den
Rasermassnahmen und beim Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer und anderseits dem Verzicht auf die Umsetzung der Massnahmen «Alkohol-Wegfahrsperren» und «Blackboxen»: Bei Raserdelikten sollen die Vollzugsbehörden und Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten, um die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und unnötige Härten zu vermeiden. Dabei soll auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verzichtet und die Mindestdauer des Führerausweisentzugs von 24 auf 6 Monate gesenkt werden. Weiter soll die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeug-
Haftpflichtversicherer bei Fahrunfähigkeits- und Raserdelikten wieder in ein Rückgriffsrecht