Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten
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120.10 Bewilligungen sollen an Auflagen geknüpft werden (Einhaltung aller Sicher- BL, BFU, RoadCross
heitsvorschriften, Verkehrssicherheitskampagnen, Verkehrskontrollen ge-
gen Geschwindigkeitsverhalten).
120.11 Verkehrssicherheit und Umweltvorgaben erlauben heute auch Rennen mit ASTAG, CDS, swisscombi
Verbrennungsmotoren (Hybrid, Gas, Wasserstoff).
120.12 Kantone sollen vor Erlass jeweils angehört werden (Berücksichtigung örtli- BE
cher Begebenheiten und Erfahrungen).
120.13 Lockerung des Verbots soll mit der Schaffung geeigneter Infrastrukturen LU
(Rennstrecken) einhergehen.
120.14 Bund soll Rahmenbedingungen vorgeben, auf die sich die Kantone bei der SH
Bewilligung stützen können.
120.15 Verordnungsartikel, der Ausnahmen vorsieht, wird nicht geändert (Formel TI
E bleibt somit das einzige Rundstreckenrennen das derzeit genehmigt wer-
den kann).
120.16 Verbot für Rundstreckenrennen soll komplett aufgehoben werden (Innova- FDP, ACS
tionsförderung am Standort Schweiz).
Ablehnung
OW, BL, GLP, SPS, SVP, SSV, AutoSchweiz, FMS, IG-WAB, MotoSuisse, FussverkehrSchweiz, AlpenInitiative, VCS, VfV, Swisscofel, AefU, Greenpeace, Klima-Allianz, Klimaschutz, Klimastreik, Lärmliga, PUSCH, SES, WWF, SBV, CentrePatronal, FZL, Vitelli, A.Mine, G.Fellay, P.Peterhans, S.Attia, U.Arbenz
120.20 Unabhängig von der Antriebsart sollen keine Rundstreckenrennen bewilligt SPS, FussverkehrSchweiz,
werden (verursachen Emissionen, CO2-Ausstoss, Lärm, Einschränkung AlpenInitiative, VCS, AefU, des öffentlichen Lebens bei Stadtrennen, Werbung für hohe Geschwindig- Greenpeace, Klima-Allianz, keit und starke Motoren, benötigt Beiträge der öffentlichen Hand). Klimaschutz, Klimastreik, Lärmliga, PUSCH, SES, WWF, SBV, Vitelli, U.Arbenz
120.21 Verbot für Rundstreckenrennen soll komplett aufgehoben werden (Techno- SVP, AutoSchweiz, FMS,
logieneutralität, Sicherheit ist heute gewährleistet), die Bewilligungskompe- MotoSuisse, tenz soll bei den Kantonen liegen. CentrePatronal
120.22 Rundstreckenrennen sind aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch. IG-WAB, VfV, FZL
120.23 Verbot motorisierter Rennen (mit fossilen Treibstoffen) soll grundsätzlich er- GLP
halten werden, für Rennen mit erneuerbaren Energien sollen aber Ausnah-
men möglich sein.
120.24 Betroffenen Städte und Gemeinden sollen vor Ausstellung der Bewilligung SSV
durch die Kantone angehört werden.
Anmerkungen und Anträge
120.40 Unabhängig von der Antriebsart sollen keine Rundstreckenrennen bewilligt BFU
werden (verursachen Emissionen, CO2-Ausstoss, Lärm, Einschränkung
des öffentlichen Lebens bei Stadtrennen, Werbung für hohe Geschwindig-
keit und starke Motoren, benötigt Beiträge der öffentlichen Hand).
120.41 Antrag Art. 52 Abs. 2 E-SVG (ergänzen): "Andere motor- und radsportliche SSV
Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen, ausgenommen Ausflugsfahrten,
52/65 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774