Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten

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120.10 Bewilligungen sollen an Auflagen geknüpft werden (Einhaltung aller Sicher- BL, BFU, RoadCross

heitsvorschriften, Verkehrssicherheitskampagnen, Verkehrskontrollen ge-

gen Geschwindigkeitsverhalten).

120.11 Verkehrssicherheit und Umweltvorgaben erlauben heute auch Rennen mit ASTAG, CDS, swisscombi

Verbrennungsmotoren (Hybrid, Gas, Wasserstoff).

120.12 Kantone sollen vor Erlass jeweils angehört werden (Berücksichtigung örtli- BE

cher Begebenheiten und Erfahrungen).

120.13 Lockerung des Verbots soll mit der Schaffung geeigneter Infrastrukturen LU

(Rennstrecken) einhergehen.

120.14 Bund soll Rahmenbedingungen vorgeben, auf die sich die Kantone bei der SH

Bewilligung stützen können.

120.15 Verordnungsartikel, der Ausnahmen vorsieht, wird nicht geändert (Formel TI

E bleibt somit das einzige Rundstreckenrennen das derzeit genehmigt wer-

den kann).

120.16 Verbot für Rundstreckenrennen soll komplett aufgehoben werden (Innova- FDP, ACS

tionsförderung am Standort Schweiz).

Ablehnung

OW, BL, GLP, SPS, SVP, SSV, AutoSchweiz, FMS, IG-WAB, MotoSuisse, FussverkehrSchweiz, AlpenInitiative, VCS, VfV, Swisscofel, AefU, Greenpeace, Klima-Allianz, Klimaschutz, Klimastreik, Lärmliga, PUSCH, SES, WWF, SBV, CentrePatronal, FZL, Vitelli, A.Mine, G.Fellay, P.Peterhans, S.Attia, U.Arbenz

120.20 Unabhängig von der Antriebsart sollen keine Rundstreckenrennen bewilligt SPS, FussverkehrSchweiz,

werden (verursachen Emissionen, CO2-Ausstoss, Lärm, Einschränkung AlpenInitiative, VCS, AefU, des öffentlichen Lebens bei Stadtrennen, Werbung für hohe Geschwindig- Greenpeace, Klima-Allianz, keit und starke Motoren, benötigt Beiträge der öffentlichen Hand). Klimaschutz, Klimastreik, Lärmliga, PUSCH, SES, WWF, SBV, Vitelli, U.Arbenz

120.21 Verbot für Rundstreckenrennen soll komplett aufgehoben werden (Techno- SVP, AutoSchweiz, FMS,

logieneutralität, Sicherheit ist heute gewährleistet), die Bewilligungskompe- MotoSuisse, tenz soll bei den Kantonen liegen. CentrePatronal

120.22 Rundstreckenrennen sind aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch. IG-WAB, VfV, FZL

120.23 Verbot motorisierter Rennen (mit fossilen Treibstoffen) soll grundsätzlich er- GLP

halten werden, für Rennen mit erneuerbaren Energien sollen aber Ausnah-

men möglich sein.

120.24 Betroffenen Städte und Gemeinden sollen vor Ausstellung der Bewilligung SSV

durch die Kantone angehört werden.

Anmerkungen und Anträge

120.40 Unabhängig von der Antriebsart sollen keine Rundstreckenrennen bewilligt BFU

werden (verursachen Emissionen, CO2-Ausstoss, Lärm, Einschränkung

des öffentlichen Lebens bei Stadtrennen, Werbung für hohe Geschwindig-

keit und starke Motoren, benötigt Beiträge der öffentlichen Hand).

120.41 Antrag Art. 52 Abs. 2 E-SVG (ergänzen): "Andere motor- und radsportliche SSV

Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen, ausgenommen Ausflugsfahrten,

52/65 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774