Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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Umsetzung der Motion SGK-NR 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", werden die Anliegen der beiden Motionen aufgenommen.

Motion SGK-NR 18.3388 «Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spital-

wahl»

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass «für eine ausserkantonale stationäre Wahlbehandlung bei demselben Spitaltyp der maximale Tarif der Spitalliste des Wohnkantons vergütet werden soll, höchstens aber der Tarif des Standortspitals». Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die Motion umgesetzt.

Postulat Frehner 15.4141 «Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesund-

heitswesen»

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, pauschale Vergütungsmodelle im ambulanten Bereich, Disease-Management-Programme und integrierte Versorgungsmodelle zur Reduktion der Überversorgung zu prüfen. Im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1) wird unter anderem eine Regelung zur Stärkung von Pauschalabgeltungen im ambulanten Bereich vorgeschlagen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden weitere Massnahmen in den zwei verbleibenden Bereichen zu Disease-Management-Programmen (siehe Programme der Patientenversorgung) und integrierten Versorgungsmodellen (siehe Netzwerke zur koordinierten Versorgung) konkretisiert. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen des Kostendämpfungsprogrammes zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung das Thema der angemessenen Versorgung aufgenommen und entsprechende Ressourcen für das BAG gesprochen. Die diesbezüglichen Arbeiten mit Einbezug der Stakeholder sind im Frühjahr 2020 aufgenommen worden.

Postulat GPK-SR 14.3295 «Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (1)» Postulat GPK-SR 14.3296 «Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2)» Postulat GPK-SR 14.3297 «Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (3)»

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates forderte den Bundesrat auf, eine Präzisierung und Ergänzung der Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei soll er insbesondere für eine verbesserte Berücksichtigung des Medikamentennutzens sorgen. Weiter forderte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates den Bundesrat auf, eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Im Bereich des therapeutischen Quervergleichs soll er insbesondere die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse prüfen. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich soll er eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von der Krankenversicherung im Ausland vergüteten Medikamentenpreise prüfen und mit der Präzisierung der Bedingungen eines Innovationszuschlages für eine einheitliche Zuschlagsgewährung sorgen. Weiter wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht Massnahmen abzuklären, die es ermöglichen, in der Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente,