Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
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aktualisieren sie. Auf die Gemeinden, urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete wirkt sich die Einführung einer Erstberatungsstelle nicht unmittelbar aus.
Koordinierte Versorgung stärken
Für die Kantone resultieren keine direkten finanziellen Auswirkungen aus diesem Vorschlag. Jedoch steht es ihnen offen, sich aktiv für den Aufbau von Netzwerken zur koordinierten Versorgung einzusetzen. Durch vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten Netzwerke zur koordinierten Versorgung eine Möglichkeit, um auch in ländlichen Regionen und Berggebieten eine gute Versorgung sicherzustellen.
6.5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Angesichts der über 80 Milliarden Franken, die jährlich für das Gesundheitswesen aufgewendet werden, kommt diesem eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Ungeachtet der finanziellen Grössenordnung, welche die vorgeschlagenen Massnahmen ausmachen, und unter Berücksichtigung des hohen prozentualen Anteils der Gesundheitskosten, den die Versicherten selbst tragen, steigern die Massnahmen durch die Dämpfung des Prämienanstieges die Kaufkraft der Bevölkerung.
Alle Gesundheitsakteure werden in die Pflicht genommen. Tarifpartner, Versicherte sowie Bund und Kantone tragen gemeinsam die Verantwortung für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Zielvorgabe
Das Effizienzpotenzial im Gesundheitswesen ist unter anderem bedingt durch die im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren ausgeprägte Informationsasymmetrie und die daraus folgende angebotsinduzierte Nachfrage, überhöhte Vergütungen beziehungsweise Tarife und Preise für medizinische Leistungen und Güter, Fehlanreize in der Vergütung (z.B. Einzelleistungsvergütung), produktive Ineffizienzen sowie die verstärkte Nachfrage durch die Versicherungsdeckung (moral hazard bzw. nachfrageseitige Mengenausweitung).
Einerseits soll die Zielvorgabe die Transparenz erhöhen. Durch die Benennung einer aufgrund von Indikatoren hergeleiteten Grössenordnung für ein vernünftiges Kostenwachstum wird transparent, welcher Teil des Kostenwachstums erklärbar ist und welcher Teil wahrscheinlich auf Mengenausweitungen und überhöhte Tarife und Preise zurückzuführen ist. Dies verstärkt den Handlungsdruck und reduziert den Spielraum für Sonderinteressen zur Erzielung von Gewinnen auf Kosten der übrigen Volkswirtschaft. Die Wohlfahrt der gesamten Volkswirtschaft dürfte in der Folge steigen.
Andererseits verändert die Zielvorgabe die Anreize der Tarifpartner. Die Verhandlungsbereitschaft insbesondere der Leistungserbringer steigt, weil bei Nichterreichen von kostensparenden Vereinbarungen Tarifeingriffe von Bund und Kantonen drohen. Da die erzielbaren Einnahmen nicht mehr wie heute grundsätzlich unbegrenzt sind, wird eine angebotsinduzierte Mengenausweitung und Beibehaltung des status quo bei den Tarifen weniger attraktiv gegenüber tarifpartnerschaftlichen Innovationen. Die Tarifpartnerschaft wird gegenüber dem heutigen Zustand belebt. Die Massnahme verstärkt somit auch die Wirkung von Massnahmen des Kostendämpfungspakets 1, insbesondere die Verpflichtung der Tarifpartner zur Vereinbarung von Massnahmen zur Steuerung der Kosten. Wenn die Tarifpartner