Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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BBl 20..

nach Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG belastet die OKP folglich jährlich mit rund 10,6 Mio. Franken.

Personelle Auswirkungen

Die Umsetzung einer «Zielvorgabe», von «Preismodellen» sowie die vermehrte Transparenz resp. die Veröffentlichung von weiteren Unterlagen sowie Informationen erfordern beim Bund voraussichtlich zusätzliche personelle Ressourcen. Im Rahmen der laufenden RFA wird der Vollzugsaufwand einer Zielvorgabe geprüft. Auf dieser Basis wird sich der zusätzliche Ressourcenbedarf abschätzen lassen. Bei den Preismodellen ist ebenfalls ein Mehraufwand zu erwarten, weil die betroffenen Arzneimittel nach spätestens 2-3 Jahren erneut vertieft geprüft werden müssen.

Im Rahmen der Verabschiedung des Kostendämpfungsprogramms am 28. März 2018 hat der Bundesrat bereits Ressourcen gesprochen. Über weitere zusätzliche Ressourcen im Personalbereich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird je nach Ausgang der parlamentarischen Beratung der Vorlage im Rahmen der Inkraftsetzung zu entscheiden sein.

6.5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Bei den Massnahmen mit Kostendämpfungsbezug sowie den weiteren Massnahmen sind keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten. Grundsätzlich gilt für alle Massnahmen, dass eine Dämpfung der Kostenentwicklung dazu führt, dass die Versicherten weniger Prämien und die Kantone weniger Prämienverbilligungen zu bezahlen haben. Die möglichen Auswirkungen der anderen Massnahmen werden im Folgenden aufgeführt.

Zielvorgabe

Bei der Umsetzung der Zielvorgabe werden die Kantone eine zentrale Rolle spielen. Um ihre heutige Aufgabe, die Gesundheitsversorgung ihrer Wohnbevölkerung sicherzustellen, zu erfüllen, wird ein weitgehend dezentraler Ansatz verfolgt. Dieser lässt den Kantonen bei der Festlegung und Umsetzung der kantonalen Zielvorgabe die notwendigen Freiheiten, die Zielvorgabe auf kleinere Einheiten aufzuteilen und bei Überschreitung Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass sich eine Zielvorgabe positiv auf die Kantons- und Gemeindefinanzen auswirken wird. Die Kantone sind neben den Versicherern die wichtigsten Kostenträger der Ausgaben für Leistungen nach KVG. Mit einer Zielvorgabe erhalten die Kantone ein zusätzliches Steuerungsinstrument. Sie haben einen beträchtlichen Spielraum, wie sie dieses Instrument anwenden und wie viele Ressourcen sie dafür einsetzen wollen.

Erstberatungsstelle

Die Kantone müssen prüfen, ob die Leistungserbringer, die Erstberatungsstelle sein wollen, die Voraussetzungen erfüllen. Gestützt auf diese Prüfung verfügen sie über das Gesuch um Aufnahme in die kantonale Liste, veröffentlichen ihre Liste und