Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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Von den Patientenorganisationen begrüssen SPO, Chronischkrank.ch, LLS, Evivo, AGS, Blaues Kreuz Schweiz, Verein Morbus Wilson, Agile.ch, Graap, Verein-mps, ProRaris, CFCH, FSP/DVSP, Oncosuisse, KLS, GELIKO, QCC, Engagés pour la santé, PCS und SF MVB Netzwerke zur koordinierten Versorgung als eigene Leistungserbringerkategorie, welche aber nicht von Versicherern betrieben werden sollen, auch Prävention und andere Leistungen ausserhalb des KVG umfassen sollen (Chronischkrank.ch, LLS, Evivo, AGS, Blaues Kreuz Schweiz, Oncosuisse, KLS, GELIKO, QCC, Engagés pour la santé) sowie Zentren für die Behandlung von seltenen Krankheiten einbeziehen (Verein Morbus Wilson, Agile.ch, Graap, Verein-mps, ProRaris, CFCH, IGSK) und barrierefrei sein sollen (SGB-FSS). Engagés pour la santé sieht eine pauschale Vergütung skeptisch, da der Aufwand stark von den Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten abhängen kann. QCC wünscht eine flexible Ausgestaltung, da die Bedürfnisse sehr individuell sind.

Netzwerk Gutes Alter, SSR, Kindsverlust.ch und VASOS FARES bevorzugen eine einheitliche Beratungs- und Koordinationsstelle statt getrennter Erstberatungsstellen und Netzwerke, da Beratung, Koordination und Dossierführung Aufgaben sind, die ineinandergreifen und sich gegenseitig auch bedingen. Zur Vermeidung von Risikoselektion sollen für aufwändige Leistungen neben Pauschalen auch Einzelleistungen verrechnet werden können. Bei den bestehenden Hausarzt- und HMO-Modellen sollen ökonomische Anreize unterbunden werden, den Versicherten wünschenswerte oder sogar notwendige Leistungen vorzuenthalten, die entsprechenden Verträge müssen öffentlich sein, und es braucht Prüfverfahren für Über-, Unter- und Fehlversorgung. Kindesverlust.ch möchte, dass eine Rolle für Advanced Practice Nurses im Gesetz verankert wird.

Von den weiteren Organisationen begrüssen GFCH, AT, Public Health Schweiz, ABSG, AEG und SAGES die Massnahme, Präventionsleistungen und entsprechende Organisationen beziehungsweise Soziale Arbeit (SAGES) müssen aber auch Teil davon sein. Netzwerke sollten nicht durch Versicherer oder durch von diesen kontrollierte Organisationen betrieben werden. PRISM begrüsst die Massnahme, es sollten aber auch Spitäler und die Koordination mit ihnen einbezogen werden und wenn möglich Pilotprojekte vorgesehen werden. Elektronische Patientendossiers sollten einheitlich strukturiert sein, um die Interoperabilität zu gewährleisten, und auch nichtärztliche Fachpersonen können koordinieren. Fmc begrüsst die Massnahme und die pauschalierte Vergütung, ein Kontrahierungszwang wird aber abgelehnt, der Qualitäts- und Kostenwettbewerb sollen weiter spielen, und Netzwerke sollten nicht nur von Ärzten geleitet werden können.

Die IG E-Health begrüsst Netzwerke, sieht aber die Vergütung mit einheitlichen Pauschalen kritisch, da der Erfolg der Netzwerke auf der Freiheit beruht, individuelle Verträge mit den Versicherern abzuschliessen, welche mit dem Vorschlag unnötig eingeschränkt werden. FGS bevorzugt ebenfalls Verträge mit den Versicherern und möchte, dass die Netzwerke in ihrer Organisation und operationellen Strukturen frei sind. Das BFG findet eine Weiterentwicklung der koordinierten Versorgung prüfenswert, die bestehende Dynamik darf aber nicht abgewürgt und durch eine erzwungene Vereinheitlichung top-down ersetzt werden. Wichtig wären korrekte Anreize und Transparenz über die Qualität. MTK befürchtet Mehrkosten durch die neuen Leistungserbringer. Vips begrüsst die Massnahme, die Netzwerke sollten aber frei sein in ihrer Organisation und Struktur, und die Patientinnen und Patienten dürfen nicht bevormundet werden.

4.4.1 Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe o

Laut ÄTG sollte zur Entlastung der Hausärzte, zur Kostensenkung und zur Optimierung der Behandlung bei der Bildung von Netzwerken die interprofessionelle Zusammenarbeit in den Praxen mit den Medizinischen Praxisassistentinnen (MPA) aufgewertet werden. Hierzu müssten entsprechende Weiterbildungen zur Medizinischen Praxiskoordinatorin (MPK) und im Bereich Chronic Care Management (CCM) gefördert werden, aber v.a. auch eine entsprechende tarifliche Abgeltung unter Aufsicht der mandatierenden Hausärztin oder des mandatierten Hausarztes sichergestellt werden.