Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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gende Rolle zukommen sollte. Die Vorlage sollte diesbezüglich noch einmal überprüft werden. Zudem wäre eine Konkretisierung wünschenswert, da sie in der aktuellen Version wenig konkret und deshalb schwierig zu beurteilen sei.

Von den Verbänden der Wirtschaft (scienceindustries, Wirtschaftsverband Chemie,

Pharma Life Sciences, ASSGP, Handelkammer beider Basel, GRIP) wird die Massnahme unterstützt. Sie weisen darauf hin, dass eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) die integrierte Versorgung fördern würde. SGB und CP begrüssen die Massnahme. Der sgv erachtet diese Massnahme grundsätzlich als prüfenswert. Der sgv spricht sich allerdings dagegen aus, dass derartige strukturierte Programme ärztlich geleitet werden müssen.

Die Konsumentenverbände FRC, ACSI, Stiftung für Konsumentenschutz begrüssen die Massnahme. Der ACSI schlägt nur kleinere Anpassungen vor.

Die Leistungserbringer sind geteilter Meinung. Die Inselgruppe und USB lehnen die Massnahme ab, da die Spitäler in den Vorschlägen nicht berücksichtigt sind. KKA, BEKAG, VLSS, MSN, AGZ, KOCH und Zmed lehnen die Massnahme ab, da sie nicht zielführend sei. FMCH lehnt die Massnahme ab, da die Innovation und Weiterentwicklung von medizinischen Leistungen nicht verstaatlicht werden dürfen. Die FMH weist ebenfalls darauf hin, dass eine Generalvollmacht des Bundesrates zur Umsetzung abgelehnt wird. H+, SVS und GSASA schlagen eine Ergänzung vor, damit den Leistungen, die von Spitalapothekern erbracht werden, ebenfalls berücksichtigt werden. pharmaSuisse weist ebenfalls darauf hin, dass dies in der Vorlage fehle. VSVA und ZRS ergänzen, dass die Dienstleistungen von Versandapotheken ebenfalls miteinzubeziehen seien. Vaka, SMAG und die Klinik Schützen Rheinfelden begrüssen die Massnahme. mfe und SGAIM weisen darauf hin, dass Patientenprogramme ohne Ärztinnen und Ärzte nicht funktionieren. Zentral sei, dass solche Programme die strukturierte interprofessionelle Zusammenarbeit fördern. SBK weist darauf hin, dass ergänzend zur Kostendämpfung in der Gesundheitsversorgung die Gesundheitskompetenz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie das Selbstmanagement von Patientinnen und Patienten gefördert werden müssen. Der SGDV (53 weitere Dermatologinnen) und PULSUS weisen darauf hin, dass der Bundesrat nicht die alleinige Kompetenz der Leistungsbezeichnung haben dürfe. VSAO und ÄTG weisen darauf hin, dass auch Leistungen von nicht KVG-anerkannten Leistungserbringern (z.b. MPAs) berücksichtig werden sollten. Ähnliches schlagen auch Svbg, EVS, VFP und SVDE vor. Sehr positiv äussern sich SGPMR, Argomed und SHV. Auch Spitex Schweiz, Allkids, FSP, unimedsuisse und physioswiss unterstützen die Massnahme.

Die Versicherer lehnen die Massnahme ab. santésuisse und curafutura lehnen die Massnahme ab, da sie keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf sehen. Ähnlich sehen dies auch die CSS, Swica und Groupe Mutuel.

Von den Patientenverbänden wird die Massnahme begrüsst. Chronischkrank.ch, LLS, Oncosuisse, Evivo, KLS, GELIKO, AGS, Blaues Kreuz Schweiz schlagen die Umformulierung von Artikel 25 Absatz 2 Bst. i «von ärztlich geleiteten, strukturierten Programmen» hin zu «von national oder kantonal organisierten Programmen unter ärztlicher Aufsicht» vor. SF MVB weist auf die Berücksichtigung der Mütter- und Väterberatung bei den Bestrebungen des Bundesrats für die Senkung der Kosten im Gesundheitswesen hin. AGILE.CH weist darauf hin, dass auch der Bereich von psychisch Kranken in die Programme einbezogen werden muss. FSP und SVSP schlagen eine Anpassung vor bei Buchstabe i, anstelle von «leiten» den Begriff «beaufsichtigen» zu verwenden. Die SPO, QCC, Vips und Engagés pour la Santé begrüssen die Massnahme mit kleineren Ergänzungen.

In weiteren Stellungnahmen wurde von GFCH, AT, Public Health Schweiz, ABSG,

AEGAEG vorgeschlagen, die Terminologie in Buchstabe i «von ärztlich geleiteten, strukturierten Programmen» auf «von national oder kantonal organisierten Programmen unter ärztlicher Aufsicht» zu ändern. Dasselbe schlagen sie auch für Artikel 33 Absatz 3bisvor. Alève Mine weist darauf hin, dass Alternative und Komplementäre Medizin das Potential habe, Gesundheitskosten wesentlich zu reduzieren, insbesondere bei schweren Krankheiten. Das