Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen weist darauf hin, dass eine vertiefte Prüfung und Weiterentwicklung sinnvoll erscheine, allerdings ohne Vorgabe von Leistungen und Genehmigungsvorbehalt der Verwaltung. Die MTK unterstützt die Förderung von Programmen der Patientenversorgung im Grundsatz. Die Verantwortung zur Festlegung von Anforderungen an Patientenprogramme soll wie heute jedoch den Vertragspartnern überlassen werden. IG e-Health begrüsst die Massnahme mit Vorbehalt. Es gelte vorgängig festzulegen, welche Gesundheitsfachperson die Leitung und entsprechend die Verantwortung für eine Programmleistung übernimmt. FGS lehnt die Massnahme ab, da ärztlich geleitete, strukturierte Programme bereits heute erbracht werden können. FMC befürchtet, dass die vorgesehene staatliche Leistungsdefinition und Programmgenehmigung nicht die gleiche Dynamik und Innovationskraft entfalten werden. Und es sei nicht sinnvoll, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nur unter ärztlicher Leitung umgesetzt werden können. PRISM begrüsst die Massnahme und schlägt vor, bei Artikel 25 Absatz 2 einen Buchstaben zu ergänzen für die Leistungen von Care und Case-Management und die Zuständigkeiten auf juristischer Ebene festzulegen.

4.6 Stellungnahme zu Artikel 32 Absatz 3 (Rechtsgrundlagen für die differenzierte Prüfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 KVG sowie für die Bemessung einer möglichst kostengünstigen Vergütung)

Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 249 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer Mehrheit begrüsst.

4.6.1 Artikel 32 Absatz 3

Die GDK und die Kantone begrüssen die vorgeschlagene Regelung. ZG fordert zusätzlich, dass die wesentlichen Eckwerte im Gesetz fixiert werden.

Die BDP und CVP wünschen sich eine Präzisierung auf Gesetzesebene. Die SP unterstützt die Massnahme. Die EVP unterstützt die Massnahme in den Grundzügen. Die SVP lehnt sie ab.

Von den Wirtschaftsverbänden wird die Massnahme hauptsächlich abgelehnt (FER, vips, CP, scienceindustries, economiesuisse, iph, ASSGP, Interessengemeinschaft Schweizer Pharma KMU, Handelskammer beider Basel, GRIP, Swiss Medtech, sgv). In erster Linie wird eine zu weite Delegationsnorm kritisiert, da diese die Planbarkeit und Rechtssicherheit untergräbt. Der SGB begrüsst die Massnahme.

Die Konsumentenverbände (EKK, FRC, acsi, Stiftung für Konsumentenschutz) begrüssen die Massnahme.

Die Versicherer (Groupe Mutuel, santésuisse, curafutura) unterstützen die Massnahme. Die SWICA lehnt sie ab.

Die Leistungserbringer sind bezüglich dieser Massnahme gespalten. Die Spitäler (H+,

SVS, Forel Klinik AG Klinik für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, unimedsuisse, Gesundheitszentrum Fricktal AG, VPPS, Hirslanden Klinik St. Anna, PUK, LUPS, Universitätsklinik Balgrist, VDPS, SMHC, VKJC, VKZ, Hirslanden Klinik Birshof AG, SGM, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, SVPC, UPD, Hirslanden AG, SGAP-SPPA, PBL, Triaplus AG, Integrierte Psychiatrie Uri, Schwyz und Zug, Klinik Schützen Rheinfelden, vaka, Salina Medizin AG (Rehaklinik), GSASA, Insel Gruppe AG), die Spitex Schweiz, die ASPS und Senesuisse begrüssen zwar die Zielsetzung der Massnahme, lehnen die Gesetzesanpassung aber ab. Die Spitäler weisen darauf hin, dass es auf Gesetzesstufe noch genauerer Formulierungen bedarf. EVS, SVDE ASDD und Allkids weisen darauf hin, dass diese Regelungen zur Überprüfung der Patientenprogramme zwingend unter Einbezug der Fachexpertise der involvierten Gesundheitsfachpersonen bzw. deren Verbände zu entwickeln sind.

SBK, SNL und SGI unterstützen die Massnahme grundsätzlich, allerdings sei noch zu wenig