Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

klar, wie der Bundesrat bei der Festlegung der Prüfung vorgehe. Die FAMH weist darauf hin, dass Auslandspreisvergleiche bei den Laboranalysen äusserst heikel seien. Ein Grossteil der Leistungserbringer unter anderem FMH, PKS, Société Médicale du Valais, physiosuisse,

mfe, SSO, DAKOMED, FMPP, SGDV, die Stellung genommen haben, lehnen die Massnahme ab, da sie eine Überregulierung darstelle und daher unnötig sei.

Von einigen Patientenverbänden (AGILE.CH, Verein Morbus Wilson, ProRaris, CFCH,

graap, verein-mps) wird befürchtet, dass mit dieser neuen Regelung das Kostengünstigkeitsprinzip durchgesetzt wird und die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit an Bedeutung verlieren. Deshalb lehnen sie die Massnahme ab. Andere finden die Massnahme mit einigen Anmerkungen sinnvoll (Oncosuisse, Krebsliga Schweiz, GELIKO, DVSP, FSP, VASOS, Engagés pour la Santé). Procap und RDAF weisen darauf hin, dass im Rahmen der WZW-Kriterien den seltenen Krankheiten Rechnung getragen werden muss. Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen und IG eHealth lehnen die Massnahme entschieden ab. FGS fodert eine genauere Definition der WZW-Überprüfung.

4.7 Stellungnahmen zu den Preismodellen und Rückerstattungen sowie Ausnahme vom Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten

Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 126 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Preismodelle wurden von einer Mehrheit begrüsst, die Ausnahme vom Öffentlichkeits-

gesetz hingegen wurde von einer Mehrheit abgelehnt.

Die GDK und die Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU erachten eine vermehrte Umsetzung von Preismodellen als sachgerecht, auch wenn die Intransparenz im Interesse eines rabattierten Einkaufs unschön ist. Der Kreis der Begünstigten der Rückerstattungen muss jedoch zwingend alle Kostenträger umfassen, etwa bei Zusatzentgelten im stationären Bereich. Dafür könnte der Rückerstattungsfonds, geführt durch die Gemeinsame Einrichtung KVG, eine Lösung sein. GL weist zusätzlich darauf hin, dass bereits jetzt bei zu starkem Preisdruck viele Anbieter und insbesondere auch Wirkstoffhersteller den Schweizer Markt verlassen, so dass Lieferengpässe an der Tagesordnung sind. Trotz Transparenzreduktion kann TI Preismodelle dulden, wenn damit für die Patienten niedrigere Preise für die Arzneimittel resultieren. Laut GE wären weitere Massnahmen im Bereich der Generika, Importe von Arzneimitteln und Digitalisierung angezeigt.

Von den Parteien unterstützen BDP, CVP, EVP und glp Preismodelle mit Rückerstattungen. Laut BDP, CVP, glp wird die Schweiz das bestehende System im Alleingang nicht ändern können, weshalb der Aufhebung des Öffentlichkeitsprinzips in diesem Spezialfall zugestimmt werden kann. Die EVP hingegen lehnt die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz ab. BDP und CVP sehen es als Aufgabe der Behörden, den Preis so festzulegen, dass er durch den Nutzen gerechtfertigt wird. FDP und SVP finden ein intransparentes System nicht wünschenswert. Die FDP spricht sich für die Prüfung alternativer Preismodelle bei hochpreisigen Arzneimitteln aus, beispielsweise capping (Vergütung wenn die Wirksamkeit nachgewiesen ist) oder pay for performance. Laut SVP braucht es neben der Nutzenbewertung und Qualitätskontrolle bei der Preisfestsetzung auch Transparenz, klare Grenzen und den Zugang ab dem Tag der Zulassung durch Swissmedic. Völlig unangebracht ist aus Sicht der SVP die Absicht, auf Verordnungsstufe das Kostengünstigkeitsprinzip für Arzneimittelpreise einzuführen. SP und GPS befürworten eine Vertiefung der internationalen Koordination für angemessenere Preise, mehr Transparenz und besseren Zugang. Laut GPS dient Intransparenz einzig den Herstellern. Die SP stellt sich nicht gegen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für mehr Rechtssicherheit bei Preismodellen, ist aber gegen die Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip. Die AL ZH möchte die Massnahme streichen und stattdessen Transparenz bezüglich Zustandekommen und Höhe der Arzneimittelpreise herstellen.

Von den Organisationen der Wirtschaft unterstützen iph, scienceindustries, ASSGP, GRIP, Handelskammer beider Basel und vips einen Fonds für Rückerstattungen, da er die Umsetzung von Preis-Volumen-Modellen ermöglicht. Vips unterstützt den Vorschlag für hochpreisige