Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht

Arzneimittel und massgeschneiderte nutzenbasierte Preismodelle, allerdings müssen die Stakeholder-Verbände mit dem BAG die Preismodelle aushandeln können, Planbarkeit und Flexibilität sowie Auslandspreisvergleich und therapeutischer Quervergleich müssen balanciert sein. Laut scienceindustries sind Preismodelle nicht bloss eine Möglichkeit zur Preisreduzierung, sondern ermöglichen den Zugang bei erhöhter Unsicherheit bezüglich der Wirksamkeit oder den Kostenfolgen durch Risikoteilung mit Modellen wie Pay-for-Performance oder volumenbasierte Modelle. Für die IG Schweizer Pharma KMU sind Preismodelle im hochpreisigen, innovativen, patentgeschützten Bereich zwar grundsätzlich wichtig, sie sollten aber nicht die Schaffung eines neuen Preisbildungssystems für alle Arzneimittel blockieren. Dieses muss Regelungen für günstige Arzneimittel der Grundversorgung, für hochpreisige, innovative, patentgeschützte Arzneimittel und auch für Komplementär- und Phytoarzneimittel enthalten. Dabei müssen diese vollkommen unterschiedlichen Bereiche getrennt betrachtet und behandelt werden.

Die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz ist laut vips, scienceindustries, GRIP, Handelskammer beider Basel, iph und ASSGP eine notwendige Voraussetzung für Preismodelle. Die IG Schweizer Pharma KMU hingegen lehnt eine weitere Erhöhung der Intransparenz ab.

Economiesuisse und sgv sind mit Preismodellen einverstanden, solange die Preistransparenz im Regelfall gewährleistet ist (economiesuisse), auch wenn die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz unbefriedigend ist (sgv). Es braucht eine Flexibilisierung der Preisgestaltung für einen schnelleren Zugang zu neuen Medikamenten, idealerweis ab der Zulassung durch Swissmedic. Der sgv bezweifelt allerdings, dass eine Anpassung des Gesetzes wirklich notwendig ist.

Der SGB unterstützt Preismodelle im Grundsatz. Sämtliche Rückerstattungen müssen aber öffentlich einsehbar sein und in der Spezialitätenliste vermerkt werden, auch wenn dies gewisse Preismodelle verhindert. Eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz wäre eine Kapitulation vor privatwirtschaftlichen Interessen.

Von den Konsumentenverbänden unterstützen acsi, FRC und SKS Preismodelle, weil bei neuen Arzneimitteln Risiken und Unsicherheiten bestehen (FRC), allerdings nur, sofern volle Transparenz herrscht, die Bedingungen der Preismodelle und Rückerstattungen öffentlich einsehbar sind und auf eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz verzichtet wird (acsi, FRC, SKS) und Preismodelle nicht zu einer Reduktion der vergüteten Behandlungen führen (acsi). EKK erwartet nur einen zeitlich begrenzten Spareffekt, da die Massnahme keine Auswirkungen auf die Mengen hat. Es sollte zudem mehr, nicht weniger Transparenz geschaffen werden.

Von den Leistungserbringern begrüssen FMCH, unimedsuisse, H+, AllKidS, GSASA, Insel Gruppe AG, vaka, Salina Medizin AG, Klinik Schützen Rheinfelden, Triaplus AG, PBL, SGM, IPW, SVPC, UPD, Forel Klinik AG, Hirslanden AG, Hirslanden Klink St.Anna, Hirslanden Klinik Birshof, Gesundheitszentrum Fricktal, SGAP-SPPA, SGR, PUK, LUPS, SVS, SGPMR, VDPS, SMHC, VKJC, VPPS, Verein Barmelweid und VKZ Preismodelle bei hochpreisigen, innovativen, patentgeschützten Arzneimitteln.

KKA, SMVS und BEKAG hingegen finden mögliche Rückerstattungen zu kompliziert und wenig praktikabel. DAKOMED und SDV lehnen Preismodelle ab, weil der Mechanismus intransparent ist und bewährte, traditionell eingesetzte tiefpreisige Arzneimittel gegenüber teuren, innovativen Arzneimitteln mit unbekanntem Outcome ungleich behandelt werden. Die KJM lehnen den Vorschlag ab, weil er so allgemein gehalten ist, dass er inhaltlich nicht beurteilt werden kann. AeGLU stört sich daran, dass es weiterhin möglich sein wird, für den Schweizer Markt speziell hohe Arzneimittelpreise zu verlangen.

Laut H+, Insel Gruppe AG, Salina Medizin AG, vaka, Klinik Schützen Rheinfelden, Triaplus AG, PBL, SGM, IPW, SVPC, UPD, Hirslanden AG, Hirslanden Klinik St. Anna, Hirslanden Klinik Birshof, SGAP-SPPA, PUK, LUPS, VDPS, SMHC, VKJC, VKZ, unimedsuisse, Gesundheitszentrum Fricktal, VPPS, SVS, Forel-Klinik AG ist die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz international üblich und unabdingbar für den Zugang der Patienten zu innovativen Therapien. DAKOMED, Medswiss.net, FMCH, SSO, SDV, der Verein Barmelweid und zmed hingegen lehnen die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz ab. Laut VSAO würde diese der Akzeptanz