Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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Schulung und Ausbildung der eigenen Kunden.
Art. 11b Zentrales Informationssystem zur Verwendung von Biozidprodukten
2Wer beruflich oder gewerblich Biozidprodukte anwendet, muss sämtliche Anwendungen im Informationssystem erfassen.
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BPUK/LDK; BE, LU, EVP, GLP, SPS WWF, Greenpeace,
UR, SZ,OW, NW, GL, Pro Natura, Agraralli-ZG, SO, BS, BL,TG, anz, IP-Suisse, CH JU Gemeinden, SFV,
SGB, vitiswiss
Bemerkungen vitiswiss: Es ist hier nicht möglich, von Privatpersonen zu verlangen, alle spezifischen Anwendungen in ein zentrales Informationssystem einzugeben.
Zustimmung mit Al- TI, VD, NE, GE SBV, Swisspatat,
ternativen CNAV
Alternativen NE, GE:
2Wer beruflich oder gewerblich Pestizide (Biozidprodukte oder Pflanzenschutzmittel) anwendet, muss sämtliche Anwendungen im Informationssystem erfassen.
TI: Verschiedene behandelte Erzeugnisse, zum Beispiel Farben mit Bioziden ohne primäre Biozidfunktion, können ein erhebliches Risiko für das Vorhandensein von Pestiziden in der Umwelt darstellen. Im Absatz ergänzen:
2…Biozidprodukte und behandelte Erzeugnisse anwendet, muss …
VD (DGAV), SBV, Swisspatat, CNAV: Auch die Anwendung von BP bei Privaten soll erfasst werden.
2Wer beruflich, oder gewerblich oder privat Biozidprodukte anwendet, muss sämtliche Anwendungen im Informationssystem erfassen.
Ablehnung mit Alter-
nativen Alternativen
Ablehnung ZH, SG, GR, AG, VS economiesuisse,
scienceindustries,
SKW, VSLF, VSS,
SALS
Argumente scienceindustries, SKW, VSLF, VSS: Mit einer Ausweitung der Melde-
pflichtigen wird die Datenmenge zu-, die Datenqualität hingegen markant abnehmen. Eine Meldepflicht für Anwendungen einzuführen, hätte zur Folge, dass noch mehr Melder, die unter Abs. 1 beschriebenen Probleme melden werden und letztlich einen unübersichtlichen Datenfriedhof generieren werden, der kaum sinnvolle Rückschlüsse bezüglich des Risikos und dessen Reduktion zulässt.