Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten
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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) übt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben eine wichtige Rolle in der internationalen Lieferkette von Gütern und Dienstleistungen aus und ist das zentrale und umfassende Sicherheitsorgan an der Schweizer Grenze. Sie zählt zu den sicherheitspolitischen Instrumenten der Schweiz1. Das Gewährleisten der Sicherheit der Bevölkerung gegen Bedrohungen, einschliesslich Bedrohungen für die Gesundheit und durch Schwerstkriminalität, gehört zu den Kernaufgaben einer Zollverwaltung2.
Bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sorgt die EZV für die Einhaltung von abgaberechtlichen Bestimmungen (Zoll und Mehrwertsteuer) und von nichtabgaberechtlichen Erlassen (bisher als nichtzollrechtliche Erlasse bzw. NZE bezeichnet), beides zugunsten der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Als zentrale Akteurin im grenzüberschreitenden Warenverkehr leistet die EZV einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Daneben spielt die EZV eine wichtige Rolle bei der Erhebung der Abgaben im Zollgebiet (etwa auf Bier, Tabak oder Mineralölen).
Seit der letzten Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 20053 (ZG) hat der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr weiter zugenommen.
An einem durchschnittlichen Tag (Zahlen 2019):
– überqueren rund 2 200 000 Personen, 1 100 000 Fahrzeuge und 21 000 LKWs die Schweizer Grenze;
– erzielt die EZV für den Bund Einnahmen von 63 Millionen Franken;
– zieht die EZV 61 gefälschte Produkte ein;
– werden 70 Personen angehalten, die zur Fahndung oder zur Verhaftung ausgeschrieben waren;
– werden fünf Ausweise beschlagnahmt;
– werden 23 verbotene Waffen sichergestellt;
– stellen Mitarbeitende der EZV 14 kg Drogen sicher;
– werden 35 rechtswidrige Aufenthalte festgestellt;
– meldet die EZV den zuständigen Stellen 24 Sendungen mit Medikamenten oder Dopingpräparaten;
1Vgl. den Bericht des Bunderates vom 24. August 2016 über die Sicherheitspolitik der
Schweiz (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/45068.pdf).
2Vgl. Ziffer 2 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. November 2018 zur Interpella-
tion Gysi vom 27. September 2018 (18.3885 «Eidgenössische Zollverwaltung. Folgenreicher Umbau von der Fiskalbehörde zur Sicherheitsbehörde"), der auf die Charta der Europäischen Zollverwaltungen vom 12. Juli 2018 verweist (https://ec.europa.eu/taxa-
tion_customs/charter_de).