Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/52: Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) · 15 Seiten

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- VD: Die Kantone müssen alle Informationen erhalten, die sie benötigen, um die Umset-

zung des Reserveabbaus und des Ausgleichs von zu hohen Prämieneinnahmen nachzuvollziehen.

- FRC: Das BAG soll die Anlagepolitik der Versicherer regelmässig (z. B. alle drei Jahre)

überprüfen.

- OMCT: Die Reserven sollen im Verhältnis zu den Prämien festgesetzt werden (d. h. die

Reserven müssen einem bestimmten Prozentsatz der Prämien entsprechen, wie vor der Einführung des SST). Die Prämien müssen auf der Grundlage des Ergebnisses des Versicherers in den einzelnen Kantonen festgelegt werden. Dabei ist der Erfolg aus Kapitalanlagen zu berücksichtigen.

- SMVS: Versicherte sollten die Möglichkeit erhalten, den Versicherer zu wechseln und da-

bei die Reserven mitzunehmen, zu deren Äufnung sie persönlich beigetragen haben.