Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/52: Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) · 15 Seiten

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3 Allgemeiner Überblick

3.1 Teilnehmer, der die Vorlage ohne Vorbehalt befürwortet

Kanton (1): SO

3.2 Teilnehmer, die mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden sind, denen der Erlassentwurf aber zu wenig weit geht

Kantone (24): AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GDK, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH

Politische Parteien (2): Die Grünen, SP

Dachverband der Wirtschaft (1): SGB

3.3 Teilnehmer, welche die Vorlage begrüssen, aber Anpassungen wünschen

Versicherer (2): Assura, curafutura

Leistungserbringer (2): pharmaSuisse, SMVS

3.4 Teilnehmer, welche die Vorlage ablehnen

Kanton (1): TI

Politische Parteien (3): CVP, FDP, SVP

Dachverband der Wirtschaft (1): SGV

Konsumentenverbände (2): acsi, FRC

Versicherer (5): Concordia, EGK, Groupe Mutuel, santésuisse, Sympany

Leistungserbringer (3): FMH, MFÄF, OMCT

Es gibt verschiedene Ablehnungsgründe:

TI, acsi, FRC, MFÄF, OMCT: Die vorgeschlagene Änderung schiesst am Ziel vorbei, weil der Abbau freiwillig bleibt.

CVP: Die Vorlage stellt die Stabilität des Systems infrage und bringt keine langfristige Entlastung für die Prämienzahlenden.

FDP: Das vom Bundesrat angestrebte Verfahren, d. h. eine Überwälzung der Reserven auf die zukünftigen Prämien, hat grosse Nachteile. Die Prämien sollten auf der Grundlage der erwarteten zukünftigen Kosten und nicht auf der Grundlage der wirtschaftlichen Situation der Versicherer berechnet werden. Die FDP unterstützt die Initiative Nantermod (20.463), die verlangt, dass der Überschuss im folgenden Jahr als Anzahlung an die Prämien auf die Versicherten aufgeteilt wird, wenn sich die Reserven eines Versicherers auf mehr als 150% der Mindesthöhe belaufen. Der Betrag würde pro Kanton und pro Versichertenkategorie im Verhältnis zu den bezahlten Prämien verteilt.

SVP: Wenn die Reserven zu tief sind, steigt langfristig das Insolvenzrisiko und die Systemstabilität nimmt ab. Das geltende System hat sich bewährt. Eine Anpassung ist nicht notwendig. SGV, Concordia, EGK, santésuisse, Sympany: Die Forderung nach einem Reserveabbau der Versicherer steht im Zeitpunkt der Pandemie quer in der Landschaft. Der Schwellenwert von 100% ist zu niedrig, er sollte weiterhin bei 150% liegen. Ein erzwungener Reserveabbau führt zu Prämiensprüngen, da die Reserven im Folgejahr wieder aufgefüllt werden müssen.

Groupe Mutuel: Es ist nicht sinnvoll, die Regelung gemäss Kreisschreiben in eine Verordnung zu überführen. Ein Kreisschreiben bietet mehr Flexibilität. Ausserdem lässt sich das Ziel, zu verhindern, dass die Korrekturinstrumente für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, bereits mit den derzeitigen Bestimmungen erreichen.

FMH: Eine Änderung der Verordnung ist nicht notwendig. Das BAG sollte seine Pflicht als Aufsichtsbehörde aufgrund des geltenden Gesetzes wahrnehmen und die Genehmigung von Prämien verweigern, wenn diese zu übermässigen Reserven führen.