Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
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meldern.71 Es ist davon auszugehen, dass die Einführung von vollgeprüftem Schweizer Patent und Gebrauchsmuster das Anmeldeverhalten und damit dieses Verhältnis beeinflussen wird.
Die für die Ermittlung der Auswirkungen verwendeten Informationen basieren auf zwei vom IGE in Auftrag gegebenen Studien. Die eine untersucht die verschiedenen Optionen, die für eine Optimierung des Schweizer Patentsystems zur Verfügung stehen.72 Bei der anderen handelt es sich um die ausführliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu der Vorlage.73 Diese zweite Studie ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des vorliegenden Erläuternden Berichts noch in Arbeit. Bei den nachfolgend angegebenen Werten handelt es sich um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Daten. Gemäss den vorläufigen Resultaten der im Rahmen der RFA durchgeführten Umfrage74 unter Patentanmelderinnen und Patentanmeldern werden75 die bereits angesprochenen Nachfrageverschiebungen das in Abbildung 1 dargestellte Ausmass annehmen.
71Vgl. Statistik des IGE, online einsehbar unter https://www.ige.ch/de/uebersicht-
dienstleistungen/publikationen/statistiken/patente.html
72Vgl. Fussnote 13
73Vgl. Fussnote 16
74Die Auftragnehmer haben unter Erfinderinnen und Erfindern, Patentanwältinnen und
Patentanwälten sowie weiteren Anspruchsgruppen zwischen dem 14. Februar und dem 8. März 2020 eine Online-Befragung zur geplanten Patentgesetzreform durchgeführt. Das IGE hat dabei einerseits rund 1’000 Erfinderinnen und Erfinder schriftlich zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung aller Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren entweder mindestens fünf EP und/oder zwei Schweizer Patente angemeldet haben. Insgesamt haben 105 Unternehmen geantwortet, was einer Rücklaufquote von 10%entspricht. Andererseits hat das IGE die acht vom Patentgesetz betroffenen Verbände VESPA, VSP, VIPS, INGRES, AROPI, LES, LIPAV und AIPPI angeschrieben. Es wurden ungefähr 650 Patentanwältinnen und Patentanwälte zur Teilnahme an der Befragung eingeladen, davon haben 93 an der Befragung teilgenommen. Die Rücklaufquote beträgt somit ca. 15%. Zusätzlich hat das IGE 50 weitere Stakeholder aus der Wissenschaft, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen. Aus dieser Gruppe sind insgesamt 36 Antworten eingegangen, was einer Rücklaufquote von über 70%entspricht. Die Befragung deckt rund die Hälfte aller Patentgesuche ab, die im Jahr 2019 beim IGE eingingen. Dies wurde aus den Angaben der Umfrageteilnehmenden ermittelt. Die eruierte, erwartete Mengenwirkung der Reform steht somit auf solider Grundlage.
75Ausgehend von der momentanen Anzahl der nationalen Anmeldungen von rund 1800
Patenten pro Jahr.