Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
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– Szenario 2: «Starke Nachfrage nach nationalen Schutztiteln»
Das vollgeprüfte Patent kann sich als wirksames Substitut zum EP etablieren. Weiter ist denkbar, dass Schweizer Unternehmen wegen der durch Vollprüfung gesteigerten Rechtssicherheit grundsätzlich mehr patentieren. Aufgrund dieser Möglichkeiten rechnet das Szenario mit deutlich mehr Patentanmeldungen am IGE – mit einer um 20 Prozent gesteigerten Nachfrage nach Schweizer Schutzrechten. Das ergibt 1933 Anmeldungen, die sich gemäss Annahme zu drei Vierteln in vollgeprüfte Patente (1450) und zu einem Viertel in Gebrauchsmuster (483) aufteilen.
– Szenario 3: «Geringe Nachfrage nach nationalen Schutztiteln»
Möglicherweise nehmen die Erfinderinnen und Erfinder das neue vollgeprüfte Schweizer Patent nicht als wirksames Substitut des EP wahr. Für diesen Fall rechnet das Szenario mit einem Nachfrageeinbruch nach Schweizer Schutzrechten um 20 Prozent – mit 1289 Anmeldungen. Gemäss Annahme teilen sich diese Anmeldungen zu einem Drittel in vollgeprüfte Patente (430) und zu zwei Dritteln in Gebrauchsmuster (859) auf.
5.2 Auswirkungen auf den Bund
5.2.1 Finanzielle Auswirkungen Auswirkungen auf das IGE
Das IGE ist die Kompetenzbehörde des Bundes für Geistiges Eigentum (Art. 2 Abs. 1 Bst. b IGEG). Es prüft, erteilt und verwaltet die gewerblichen Schutzrechte, also auch das nationale Schweizer Patent und das neu einzuführende Gebrauchsmuster. Ferner fällt auch das Einspruchsverfahren (bei registrierten Patenten) und das Löschungsverfahren (bei eingetragenen Gebrauchsmustern) in die Zuständigkeit des IGE. Es ist vom Bundeshaushalt unabhängig (Art. 1 IGEG) und finanziert sich zur Hauptsache über Gebühren. Je nach Szenario (s. oben) können beim IGE durch die Revision zwar zusätzliche Kosten anfallen. Diese haben aber aufgrund der erwähnten Unabhängigkeit keinerlei Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Die Kosten für die Einführung des vollgeprüften Patents und des Gebrauchsmusters entstehen grundsätzlich aus der Anpassung der internen Prozesse, der Prüfungsrichtlinien und der IT-Systeme sowie aus der Information über das neue System (an Patentnutzerinnen, Patentnutzer und die Öffentlichkeit). Da schon heute eine Patentanmelderin oder ein Patentanmelder auf freiwilliger Basis eine Recherche zu einer Patentanmeldung erstellen lassen kann, sind die für ein vollgeprüftes Patent notwendigen Recherchekompetenzen beim IGE bereits vorhanden. Die Einführungskosten können über das laufende Budget abgedeckt werden. Deshalb liegt der Fokus nachfolgend auf den laufenden Kosten.
Die Gebühreneinnahmen des IGE hängen künftig ab von einerseits der Höhe der Gebühren, andererseits der Anzahl Anmeldungen (Schweizer Patente und Gebrauchsmuster) und schliesslich davon, wie lange die Schutzrechte durch Zahlung der Jahresgebühren aufrechterhalten werden (hier noch zusätzlich die Jahresgebühren für EP). Da die Gebühren für das vollgeprüfte Patent und das Gebrauchsmuster noch nicht bestimmt sind, können derzeit keine präzisen Aussagen zu den Auswirkungen auf die Einnahmen des IGE gemacht werden.