Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 51 Seiten
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Erläuternder Bericht zum «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz»
Forschung sowie Zivilgesellschaft umgesetzt werden. Das BEKJ stellt eine wichtige Voraussetzung für effizientere Prozesse innerhalb der Justiz dar. Indem die Prozesse digitalisiert werden und Medienbrüche abgebaut werden, wird auch die Zusammenarbeit in der Justiz zwischen Gerichten, (Strafverfolgungs-)Behörden, professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern sowie weiteren Personen auf eine neue Grundlage gestellt.
Der vorliegende Vorentwurf dient der Zielerreichung bei verschiedenen bundesrätlichen Strategien. Der Bundesrat hat am 5. September 2018 die Strategie „Digitale Schweiz“ aktualisiert und dadurch die Handlungsfelder definiert, in denen das Innovationspotenzial von IKT besonders grosse Wirkung erzielen kann11. Dabei sollen unter anderem elektronischen Behördenleistungen so bereitgestellt werden, dass sie ohne besondere Kenntnisse von behördlichen Zuständigkeiten zentral und ohne technisches Spezialwissen nutzbar sind.
Am 20. November 2019 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023 verabschiedet12. Als Leitbild wird darin Digital first festgehalten. Demnach priorisieren Bund, Kantone und Gemeinden die digitale Interaktion gegenüber analogen Angeboten für die Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem setzen sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf durchgängige digitalisierte Behördenleistungen.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des BEKJ werden diese Ziele erreicht. Der Vorentwurf sowie die dazugehörigen Änderungen an den Prozessgesetzen führen zu einer erheblichen Vereinfachung des elektronischen Rechtsverkehrs: Es wird nur noch eine einzige Plattform geben, an der sich Benutzerinnen und Benutzer mit einer anerkannten elektronischen Identität authentifizieren können. Ist die Authentifizierung erfolgt, können die Benutzerinnen und Benutzer Eingaben an Gerichte und Behörden tätigen, ohne die Dokumente zuvor mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate vom 18. März 2016 (ZertES)13 versehen zu müssen oder die entsprechende Zustelladresse des Gerichts oder der Behörde ausfindig zu machen. Die Eingaben können jederzeit vorgenommen werden. Vorausgesetzt wird lediglich ein Gerät mit Internetzugang und eine anerkannte elektronische Identität. Ebenfalls können auch die Gerichte und Behörden elektronische Zustellungen an die Benutzerinnen und Benutzer über die Plattform vornehmen. Durch die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung sowie der Beseitigung von Medienbrüchen in den Prozessordnungen können die Justizverfahren durchgängig digitalisiert geführt werden.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Die beantragte Neuregelung
2.1.1 Konzept des Gesetzes
Mit dem Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine zentrale Plattform geschaffen, über welche Behörden, Gerichte, Anwaltschaft, Verfahrensparteien sowie weitere Verfahrensbeteiligte Dokumente zustellen und empfangen können. Die Plattform wird von Bund und Kantonen gemeinsam betrieben. Für den Betrieb wird eine Körperschaft gegründet, an welcher Bund und Kantone beteiligt sind. Diese Körperschaft wird für den eigentlichen Aufbau, Betrieb, Weiterentwicklung und Sicherheit der Plattform zuständig sein.
11 Vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 5. September 2018: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72053.html
12 Vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. November 2019: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77157.html
13 SR 943.03