Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 51 Seiten
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Erläuternder Bericht zum «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz»
sein. Der fünfte Abschnitt beinhaltet die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit. Die Handhabung von physischen Dokumenten wird im sechsten Abschnitt geregelt. Der siebte Abschnitt regelt die Haftung. Im achten Abschnitt werden die Gebühren und die Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen geregelt. Das Gesetz endet mit Schlussbestimmungen im neunten Abschnitt. In einem Anhang wird die Änderung anderer Erlasse geregelt.
2.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
2.2.1 Neue Aufgaben
Das BEKJ bringt neue Aufgaben für den Bund. Zum einen wird der Bund zusammen mit den Kantonen eine neue Körperschaft gründen. Der Bund wird dort auf der höchsten Verwaltungsebene Einsitz nehmen. Zum anderen wird die elektronische Akte im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG)14 als massgeblich vorgeschrieben. Papierdokumente müssen inskünftig zu elektronische Dokumente gewandelt und abgelegt werden.
Zudem wird der Bundesrat eine Verwaltungseinheit der zentralen Bundesverwaltung mit dem Betrieb einer eigenen Austauschplattform beauftragen müssen, da die Justiz-Plattform nur für Justizverfahren geplant ist, nicht jedoch für das interne Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden.
2.2.2 Finanzierung
2.2.2.1 Gesamtkosten
Die Kosten für den Aufbau der Plattform, ihre Einführung sowie den Betrieb während den ersten 8 Jahren (2020-2027) wurden im Juni 2020 vom Projekt Justitia 4.015 auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt. Davon entfallen von 2019 – Q2/2024 rund 8,5 Millionen Franken auf die reinen Investitionen und rund 8,5 Millionen Franken auf die Projektkosten. Die Betriebskosten werden von Q3/2024 – 2027 auf rund 33 Millionen Franken geschätzt, jährlich also rund 10 Millionen Franken. Dies umfasst die Einführung, Betrieb, Unterhalt und Support. Die Höhe der Betriebskosten ist insbesondere beeinflusst durch geschätzte Kosten der Nutzung der E-ID, der Support-Leistung (ausgehend von 30'000 Teilnehmern im Endausbau), die Pflege der Schnittstellen zu den Justizbehörden und die hohen Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen.
2.2.2.2 Kostenverteilung Aufbau der Plattform
Die Arbeiten zum Aufbau der Plattform wurden bereits vom Projekt Justitia 4.0 aufgenommen. Für die Projektfinanzierung haben sich die KKJPD und Gerichte (Bundesgericht und 17 kantonale Obergerichte und Justizleitungen16) geeinigt, dass die KKJPD 50% der Projektkosten und die Gerichte die anderen 50% tragen. Innerhalb der Gerichte hat sich das Bundesgericht verpflichtet die Hälfte zu übernehmen. Der Anteil des Bundesgerichts an den Gesamtkosten des Projekts beträgt damit 25%. Die Vorlage übernimmt diese historisch vereinbarten 25% weiterhin als Anteil des Bundes für den Aufbau der Plattform.
14 SR 172.021
15 Das Projekt Justita 4.0 ist ein gemeinsames Vorhaben der Schweizer Gerichte mit den Straf- und Justizvollzugsbehörden und beabsichtigt den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Zivil-, Straf-, und Verwaltungssachen voranzutreiben. Insbesondere sollen bis 2026 sollen alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien auf kantonaler und eidgenössischer Ebene mit den rund 300 Gerichten, den Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können, vgl. https://www.justitia40.ch/.
16 Vgl. https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/Justitia_4.0/Zusammenarbeitsvertrag_Uebersicht_2019_Juni_d.pdf. Gemäss Mitteilung des Projekts Justitia 4.0 vom 24.02.2020 sind es inzwischen 17 Obergerichte und Justizleitungen.