Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/7: Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung · 10 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die parlamentarische Initiative 16.432
Die von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (S, TG) am 27. April 2016 eingereichte parlamentarische Initiative (16.432 Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) verlangt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung in der Regel keine Gebühr mehr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in einem Missverhältnis zum öffentlichen Interesse steht, soll für die Bereitstellung und Aushändigung von amtlichen Dokumenten eine Gebühr in Rechnung gestellt werden können.
In ihrer Begründung stellt die Initiantin fest, dass die Gebührenregelung ein häufiger Streitpunkt ist, seit das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ, SR 152.3) in Kraft getreten ist. Zwar werden Gebühren nur von wenigen Verwaltungsstellen verlangt, allerdings haben einige Verwaltungseinheiten in jüngerer Vergangenheit punktuell sehr hohe Gebührenforderungen gestellt. Ganz offensichtlich würden nach Ansicht der Initiantin Gebühren von einigen Verwaltungsstellen gezielt als Zugangshindernis eingesetzt. Mit hohen Zugangsgebühren konfrontierte Bürgerinnen, Bürger und Medienschaffende mussten ihre Gesuche aufgrund fehlender Mittel deshalb mitunter zurückziehen. Dies widerspreche dem Sinn und Geist des Öffentlichkeitsgesetzes.
Die Initiantin macht indessen deutlich, dass in Fällen, in denen die Verwaltung mit einem sehr umfangreichen Zugangsgesuch konfrontiert ist, dem lediglich ein geringes öffentliches Interesse zugrunde liegt, ausnahmsweise ein begründeter Gebührenanspruch geltend gemacht werden kann, damit die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.
1.2 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates gab der parlamentarischen Initiative am 20. Oktober 2016 mit 17 gegen 4 Stimmen Folge. Am 13. Januar 2017 stimmte die ständerätliche Kommission diesem Beschluss zu, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre.
Die Kommissionen schlossen sich der Argumentation der Initiantin an, dass mit einer Gesetzesänderung verhindert werden muss, dass Gesuchsteller wegen unverhältnismässig hoher Gebühren abgeschreckt werden, von ihrem gesetzesmässigen Informationsrecht Gebrauch zu machen. Hierzu sollen die Ansprüche und Ausnahmen geklärt werden.