Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/7: Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung · 13 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
Zusammenfassung
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat am 14. Februar 2020 eine Vernehmlassung zur Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 27. Mai 2020. Die Kantone, die politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen konnten sich zum Entwurf und somit zur Frage äussern, ob beim Zugang zu amtlichen Dokumenten der Grundsatz der Gebührenerhebung durch den der Kostenlosigkeit ersetzt werden soll.
Der Entwurf wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden im Grundsatz begrüsst. Eine gewisse Uneinigkeit besteht bei der Regelung des Ausnahmetatbestands in Art. 17 Abs. 2.
1 Allgemeines
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «16.432 Pa. Iv. Graf-Litscher Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung» dauerte vom 14. Februar bis zum 27. Mai 2020. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft.
25 Kantone, 5 politische Parteien und 21 Organisationen haben geantwortet. Insgesamt gingen damit 50 Stellungnahmen1 ein.
6 Kantone und 2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet2.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
Die parlamentarische Initiative 16.432 (Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung), welche am 27. April 2016 von Nationalrätin Edith Graf-Litscher eingereicht wurde, verlangt eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung in der Regel keine Gebühr mehr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in einem Missverhältnis zum öffentlichen Interesse steht, soll für den Zugang zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr in Rechnung gestellt werden können.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 20. Oktober 2016 mit 17 gegen 4 Stimmen Folge. Am 13. Januar 2017 stimmte die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) diesem Beschluss einstimmig zu.
Die SPK-N hatte die Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarische Initiative am 24. März 2017 sistiert, um die damals geplante Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ)3 abzuwarten. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat die Arbeiten an der Teilrevision des BGÖ eingestellt. In der Folge hat sich die Kommission an ihrer Sitzung vom 15. August 2019 mit 20 zu 2 Stimmen gegen die Abschreibung der
1 SSM und syndicom haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst.
2 BS, NE, OW, SG, SZ, ZH sowie Schweizerischer Arbeitgeberverband und Schweizerischer Städteverband.
3 SR 152.3 2/13