Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 57 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Digitale Technologien verändern nicht nur unsere Gesellschaft und unsere Kommunikationsformen, sie ermöglichen auch nie da gewesene digitale Interaktionen zwischen staatlichen Behörden untereinander sowie von diesen zur Bevölkerung und zur Wirtschaft. Um das Potential der Digitalisierung bestmöglich auszuschöpfen, ist die Verwaltung gefordert, einen nächsten Schritt in der stetigen Modernisierung der eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu unternehmen. Die Schweiz verfügt zwar über eine effiziente und vertrauenswürdige analoge Verwaltung, Bevölkerung und Wirtschaft verlangen aber zunehmend auch die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Kanäle, wie sie dies aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind.
Unter dem Begriff «Digitale Verwaltung» wird der nächste Schritt in der Modernisierung der Verwaltung durch den Einsatz digitaler Technologien verstanden. Damit wird die herkömmliche Verwaltungsführung durch neue elektronische Handlungsinstrumente bereichert. Einen bedeutenden Teilaspekt der digitalen Verwaltung bildet E-Government. Im Vordergrund stehen hierbei die elektronische Bereitstellung von Behördenleistungen und die Digitalisierung von bestehenden Verwaltungsprozessen durch lnformations- und Kommunikationstechnologien.
Das vorliegend unterbreitete Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (nachfolgend als «VE-EMBaG» abgekürzt, wobei «VE» für Vorentwurf steht) hat zum Ziel, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Bund zu schaffen, um ihm neue Handlungsoptionen auf dem Gebiet des E-Government bereitzustellen und um in Zusammenarbeit mit den Kantonen dessen effiziente Ausbreitung voranzutreiben. Das Bundesgesetz bildet eine wesentliche Grundlage, damit der Bund und die Kantone die Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des E-Government gemeinsam, bedürfnisgerecht, zielorientiert und koordiniert anzugehen vermögen.
Nicht Gegenstand dieser Vorlage sind die Ergebnisse aus dem aus Vertretern aller Staatsebenen zusammengesetzten Projekt «Digitale Verwaltung: Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination». Während im Projekt «Digitale Verwaltung» etappenweise eine Zielorganisation aufgebaut werden soll, welche gegebenenfalls auch eine Anpassung der verfassungsrechtlichen Grundlagen notwendig macht, sollen im vorliegenden Vorhaben punktuell die notwendigen und in der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung möglichen Grundlagen geschaffen werden. Ob und wie weit das EMBaG als Grundlage für die Umsetzung des Projektes «Digitale Verwaltung» dienen kann und wie es gegebenenfalls anzupassen ist, wird im Rahmen der Rechtsabklärungen bei der Umsetzung des Projektes zu analysieren sein.
1.2 Bedürfnis zur Zusammenarbeit im Bereich E-Government
Die Vorteile der Digitalisierung und des E-Government bedingen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinwesen. So können durch gemeinsame Lösungen Skaleneffekte genutzt und Kostenvorteile geschaffen werden. Eine gute Koordination und abgestimmte Steuerung zwischen den Gemeinwesen ermöglicht den gezielten Mitteleinsatz, den Aufbau interoperabler bzw. gemeinwesenübergreifender Systeme. E-Government-Lösungen können dadurch bürgerfreundlicher ausgestaltet und kostengünstiger aufgebaut werden. Schliesslich können gemeinsame Lösungen Behördenprozesse effizienter unterstützen.
Im sich auch künftig rasch entwickelnden Feld des E-Government ist heute nicht abschliessend absehbar, welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinwesen nötig sein werden. Mit der vorliegenden Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen für die in Frage kommenden Formen der Zusammenarbeit geschaffen werden. In Bezug auf Beteiligungen des Bundes an Organisationen ist der Bundesrat bestrebt, die Ressourcen für wenige, aber zielgerichtete Organisationen zu bündeln2.
2 Vgl. auch die Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung; abrufbar unter: https://kdk.ch/uploads/media/Leitlinien-E-Government_20180927_01.pdf