Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 57 Seiten
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1.5.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Wie soeben gezeigt, bildet das strategische Projekt eOperations zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gemeinsam von Bund, Kantonen und Gemeinden getragene Organisation Teil des Schwerpunktplanes, der wiederum auf die «E-Government-Strategie Schweiz» abgestimmt ist. Der Bundesrat hat am 20. November 2019 die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 verabschiedet. Mit deren Umsetzung soll der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Kontaktnahme mit der öffentlichen Verwaltung werden. Im Weiteren soll die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden.
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Bundesrat zum Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen mit anderen Gemeinwesen sowie die Schaffung einer Bundeskompetenz zum Betrieb von Basisdiensten und E-Services stellen (ebenfalls) Massnahmen dar, die der Regierung bei der Realisierung der «E-Government-Strategie Schweiz» die erforderlichen Handlungsspielräume eröffnen soll. Ihren Ursprung finden sie im Bundesratsbeschluss vom 14. November 2018, mit dem das EFD beauftragt wurde, in Zusammenarbeit mit der KdK mögliche verbindlichere Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden im E-Government abzuklären.
In Bezug auf den Betrieb von Basisdiensten und E-Services haben sich die unterzeichnenden Staaten der E-Government-Deklaration von Tallinn dazu bekannt, die grenzüberschreitende Nutzung von digitalen Behördenleistungen und Basisdiensten zu fördern (vgl. dazu ausführlicher unter Ziff. 5.2). Dafür sind interoperable Systeme notwendig. In der Schweiz, die die E-Government-Deklaration am 6. Oktober 2017 unterzeichnet hat, kommt diesem Prinzip ebenfalls höchste Bedeutung zu, da ohne Anwendung von Standards und ohne Garantie der Interoperabilität effiziente und kostensparende Prozesse über die Staatsebenen hinweg nicht möglich sind.
Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat die «Open Source Teil-Strategie vom 15. März 2005» als IKT-Vorgabe Bund am 5. Februar 2019 ausser Kraft gesetzt und diese durch den «Strategischen Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung vom 1. Februar 2019»14 mit empfehlendem Charakter ersetzt. In diesem Leitfaden wird ausgeführt, dass bereits heute gewisse Bundesämter umfangreiche Software-Bestandteile als Open Source Software freigeben. Andere Ämter seien diesbezüglich zurückhaltender, da eine klare Rechtsgrundlage dafür fehle. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung wird diese Rechtsunsicherheit behoben. Das ISB sieht im vorgenannten Leitfaden vor, eine Anleitung zu verfassen, die aufklären soll, inwiefern die Bundesverwaltung zu bestehenden Open Source Projekten beitragen darf und soll und wer in welchem Rahmen und unter welcher Lizenz neue Open Source Projekte veröffentlichen kann.
Am 30. November 2018 hat der Bundesrat die zweite Open-Government-Data-Strategie für die Jahre 2019–2023 verabschiedet15. Ab 2020 sollen alle publizierten Daten von Bundesstellen als offene, frei nutzbare und maschinell lesbare Verwaltungsdaten publiziert werden. Die Strategie ist für die Bundesverwaltung verbindlich und findet mit Artikel 11 VE-EMBaG nun ihre gesetzliche Umsetzung.
Die Bestimmung zur Verbindlicherklärung von Standards steht schliesslich im Einklang mit der E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023, die vorgibt, dass Bund, Kantone und Gemeinden auf standardisierte Lösungen und offene Schnittstellen zu setzen haben16.
1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Das Postulat Glättli (14.4275) «Wie kann die Freigabe von Open Source Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden» beauftragte den Bundesrat, zu prüfen, ob das Finanzhaushaltgesetz dahingehend ergänzt werden müsste, dass es die Freigabe von Quellcode durch den Bund explizit erlaubt und gegebenenfalls die entsprechenden Anpassungen vorzuschlagen, um die Open Source Software Strategie der Bundesverwaltung umsetzen zu können. In Erfüllung des Postulats veröffentlichte der Bundesrat am 22. März 2017 seinen Bericht «Freigabe von Open Source Software durch die Bundesverwaltung»17 und beantragte die Abschreibung des Postulats. Der Bericht zeigt auf, dass in der Bundesverwaltung zum damaligen Zeitpunkt nur sehr vereinzelt Bedarf
14 Abrufbar unter: www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/strategien-teilstrategien/sb004-ikt-teilstrategie-open-source.html
15 BBl 2019 879
16 S. 9 f. Abrufbar unter: www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/59197.pdf
17 Abrufbar unter: www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2014/20144275/Bericht%20BR%20D.pdf