Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten
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❖ Zustimmung zu Artikel 11
Zwei Kantone (ZG, JU), die Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen VGK, die AL Alternative Bern, die SCNAT, die SIK und die FDP begrüssen den Artikel ausdrücklich und machen keine Änderungsanträge.
❖ Teilweise Zustimmung zu Artikel 11
• Änderungsanträge und Anregungen zu Artikel 11 Absatz 1
Die glp, die SPS, economiesuisse, Swiss Data Alliance und Digitale Ökonomie beantragen, den Geltungsbereich auszuweiten. Wobei die glp eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf staatsnahe Betriebe und Private verlangt, die SPS eine Ausdehnung auf kantonale Verwaltungen, economiesuisse auf staatseigene Unternehmen und Daten aus regulierten Monopolmärkten, Swiss Data Alliance auf Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit diese ihnen übertragene Vollzugsaufgaben des Bundes erfüllen, und Digitale Ökonomie auf die dezentralen Verwaltungseinheiten.
9 Vernehmlassungsteilnehmende (opendata.ch, GPS, CH Open, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland, CH++, Piratenpartei, economiesuisse, KORSTAT) verlangen eine
höhere Verbindlichkeit, die sich in einer expliziten Verpflichtung in Artikel 11 widerspiegeln soll. 8 Stellungnehmende (GPS, opendata.ch, CH Open, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland, Swiss Data Alliance, Verein CH++, Piratenpartei) beantragen zusätzlich, einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu OGD im Gesetz zu verankern.
Die Post CH AG erachtet dagegen eine blosse Kann-Bestimmung als angebrachter, damit vor einer Publikation der OGD dem Datenschutz, dem Urheberrecht, Geheimhaltungsvorschriften usw., im Einzelfall angemessen Rechnung getragen werden könne.
• Änderungsanträge und Anregungen zu Artikel 11 Absatz 2
3 Stellungnehmende (Treuhand Suisse, SGV, Centre Patronal) fordern eine weniger verbindliche Formulierung von Absatz 2, um sicherzustellen, dass den Verwaltungseinheiten durch OGD keine zeitraubenden Arbeiten anfallen.
Die glp fordert dagegen, OGD sei als Verwaltungsaufgabe zu definieren und die erforderlichen Mittel dafür seien im Rahmen des Budgets bereitzustellen.
Digitale Ökonomie beantragt, den Begriff «zeitnah» zu streichen und mit «direkt und unmittelbar», eventuell «aktiv» zu ersetzen. Zeitnah gehöre, wie andere Modewörter, nicht ins Gesetz und werde auch als weniger rasch empfunden als bspw. «aktuell». Das stehe dem anzustrebenden Ziel, OGD möglichst automatisiert und damit unmittelbar zur Verfügung zu stellen, entgegen.
Meteotest hält ebenfalls fest, dass der zeitnahe Zugriff auf die Daten von grosser Bedeutung sei und fordert, dass die Geschwindigkeit der Datenbereitstellung mindestens denselben Anforderungen genügen müsse, wie das derzeit von ihr genutzte, bestehende Datenangebot.
Die SPS beantragt im Zusammenhang mit Absatz 2 ein niederschwelliges Zulassungssystem im Sinne des Postulats von SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (19.3342), mit dem einheitliche Kriterien festgelegt werden, welche Behördendaten für welche Verwendungszwecke und für welche Benutzer/innen generell frei und kostenlos, auf Anfrage kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden sollen.
Der Kt. TG schlägt als Ergänzung zu Absatz 2 vor, dass die Daten laufend aktualisiert und mit einem Zeitstempel zu versehen seien. Damit werde vermieden, dass sich die Benutzer und Benutzerinnen auf veraltete Daten stützen würden.