Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/73: Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz · 13 Seiten
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Das SECO überprüft in Zusammenarbeit mit dem BAFU die zugelassenen Zertifizierungssysteme regelmässig auf ihre Eignung, die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele für Palmöl gemäss CEPA zu zertifizieren. Die Verwaltung wird dabei allfällige Hinweise Dritter, z.B. von der Branche und insbesondere auch von der Zivilgesellschaft, berücksichtigen. Zudem wird das SECO bei Bedarf auch Expertinnen und Experten aus den relevanten Bereichen beiziehen. Erfüllt ein zugelassenes Zertifizierungssystem die Voraussetzungen nicht mehr, streicht der Bundesrat dieses von der Liste.
Letztlich gibt es die Möglichkeit, neue Zertifizierungssysteme oder revidierte Fassungen/Versionen existierender Zertifizierungssysteme anhand der genannten Kriterien neu zu beurteilen und gegebenenfalls in die Liste mit zugelassenen Zertifizierungssystemen aufzunehmen. Dabei wird insbesondere der Weiterentwicklung der Zertifizierungssysteme Rechnung getragen. Nur die Zertifizierungssysteme mit dem besten Schutzniveau werden aufgenommen oder in der Liste belassen.
2 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 57 Stellungnahmen eingegangen. 27 Stellungnahmen stimmen dem Verordnungsentwurf vorbehaltslos zu. 27 Stellungnahmen stimmen dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu, sehen jedoch verschiedentlich noch Anpassungsbedarf (siehe Details unter den Punkten 3 und 4). Keine der Stellungnahmen lehnt den Verordnungsentwurf oder den zugrundeliegenden Mechanismus grundsätzlich ab. In drei Eingaben wird der Verzicht auf eine Stellungnahme geäussert.
2.1 Kantone
19 Kantone äusserten sich im Rahmen der Vernehmlassung, wovon zwei Kantone den Verzicht auf eine Stellungnahme melden (GL, SH). Sieben Kantone (AG, AR, GE, GR, JU, SZ, TI) sowie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) reichten keine Stellungnahme ein. Zwölf Kantone begrüssen die Vorlage vorbehaltlos (AI, BL, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SO, UR, ZG, ZH), der Kanton VS hat keine Anmerkungen anzubringen.
Fünf Kantone (BE, BL, LU, OW, SG) begrüssen die Verknüpfung einer Zollkonzession mit Anforderungen an die Nachhaltigkeit. Davon erachten die Kantone OW und ZH die Umsetzung insofern als gelungen, als sie möglichst strikt sei im Sinne der Nachhaltigkeit, aber so wenig handelshemmend wie möglich. Auch die Kantone FR, NE und SO erachten die ausgewählten Zertifizierungssysteme als geeignet und begrüssen die regelmässige Überprüfung derselben. Vier Kantone (FR, LU, SO, ZG) sehen im Verordnungsentwurf eine Unterstützung der globalen Bemühungen hin zu einer nachhaltigen Palmölproduktion.
Vier Kantone (BE, SG, TG, VD) stimmen dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu, stellen jedoch Änderungsanträge. So beantragt der Kanton BE, dass in einem neuen Artikel dargelegt wird, wie die Schweiz Buchstaben (b) und (c) von Artikel 8.10 des CEPA umsetzen und Indonesien bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien unterstützen will. Der Kanton SG fordert, dass die für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in der Palmölproduktion benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt sowie Expertinnen und Experten beigezogen werden. Zudem müsse die Umsetzung der Bestimmungen für nachhaltiges Palmöl mit finanzieller Unterstützung sowie mit Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verbunden werden. Weiter müssten wirksamere Kontrollmechanismen sowie konsequente Sanktionsmöglichkeiten festgelegt werden, damit die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards sichergestellt sei und die Nichteinhaltung Konsequenzen habe. Eine alleinige Abstützung auf Zertifikate sei nicht ausreichend, um eine nachhaltige Palmölproduktion zu gewährleisten. Der Kanton VD ist der Meinung, dass eine neue Benchmarking-Studie nötig sei, um die zugelassenen Zertifizierungssysteme zu überprüfen. So sei insb. RSPO aktuell nicht geeignet, um die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele des CEPA zu belegen. Zudem sei die Zivilgesellschaft in die Überprüfung der Zertifizierungssysteme miteinzubeziehen.