Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/73: Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
PanEco, Pro Natura, Public Eye, STS, SGPV, Solidar Suisse, SKS, Swissgranum) fordern, dass lit. b (RSPO SG) und lit. c (ISCC PLUS SG) vollständig gestrichen werden. Zudem sei der Verweis auf die RSPO Principles & Criteria von 2013 und die RSPO Supply Chain Certification Systems von 2017 zu streichen (dies wird auch vom SBLV unterstützt). Auch der WWF fordert die Streichung von lit. c (ISCC PLUS SG) und weist darauf hin, dass der Verweis auf veraltete Versionen gestrichen werden kann, da die Wirtschaftsakteure mittlerweile die neuen Versionen erfüllen müssen.
15 Stellungnahmen (SBV, Alliance Sud, Brot für Alle, BMF, FRC, Green Boots, Greenpeace, PanEco, Pro Natura, Public Eye, STS, SGPV, Solidar Suisse, SKS, WWF) fordern, dass die Aufnahme von Bio Suisse als Zertifizierungssystem neu geprüft wird, da dieser sich weiterentwickelt hat. Die SP fordert, Bio Suisse innerhalb von fünf Jahren in die Liste der anerkannten Zertifizierungssysteme aufzunehmen. Ausserdem fordert der SBV, die Eignung des RSPO Independent Smallholder Standard (ISH) zu prüfen. Bio Suisse selbst fordert, den Bio Suisse Standard sowie RSPO ISH in die Liste der anerkannten Zertifizierungssysteme aufzunehmen. Auch der SBLV fordert die Aufnahme des Bio Suisse Standards.
Green Boots und Solidar Suisse fordern, dass die Verordnung einen Pfad definiert, wie mittelfristig die Partizipation von kleinen Bauernbetrieben gefördert werden kann.
Die GLP begrüsst die anerkannten Standards, insbesondere da diese wesentlich robuster seien als der in Indonesien weit verbreitete ISPO Standard.
Der Kanton TG äussert sich dahingehend, dass durch den Einbezug von BAFU und WWF bei der Benchmarking-Studie die sorgfältige Auswahl der vier zugelassenen Zertifizierungssysteme sichergestellt werden konnte.
Die GPS schlägt vor, dass der Bund sich für die Etablierung eines Systems zur Kontrolle der Zertifizierungen einsetzt und dazu die nötigen finanziellen Mittel bereitstellt.
3.4 Artikel 4
Der Kanton TG weist darauf hin, dass eine automatisierte Überprüfung von Gesuchen fehleranfällig sein kann. Die korrekte Funktionsweise einer automatisierten Überprüfung solle deshalb in regelmässigen Abständen geprüft werden. Weiter findet der Kanton TG die Auflage, dass Importeure von sich aus den Verlust eines Lieferkettenzertifikats melden müssen, ungünstig, da diese das Risiko für Missbräuche erhöhen würde.
Green Boots fordert, dass der Importeur den Verlust des Lieferkettenzertifikats von sich aus dem SECO melden muss und dass in der Verordnung spezifiziert wird, wie oft das SECO die Gültigkeit der Lieferkettenzertifikate überprüft.
Der WWF schlägt vor, in einem neuen Buchstaben c unter Absatz 2 festzulegen, dass das Gesuch im Sinne einer Berichterstattung auch Informationen über das Importvolumen und die Herkunft beinhalten soll.
3.5 Artikel 5
Aus Sicht von vier Vernehmlassungsteilnehmern (SBV, Green Boots, SBLV, SGPV), müsse in einem neuen Abs. 3 in Art. 5 die Möglichkeit geschaffen werden, gegen Importeure vorzugehen, die den rechtmässigen Besitz eines Lieferkettenzertifikates vortäuschen. So sollten aus Sicht des SBV fehlbare Importeure weder vom Präferenzzoll profitieren noch eine Importbewilligung erhalten können. Darüber hinaus sei ein Kontrollregime mit Bussen und Konfiszierungen vorzusehen.
3.6 Artikel 6
15 Stellungnahmen (TG, SP, Prométerre, Alliance Sud, Brot für Alle, BMF, FRC, Green Boots, Greenpeace, PanEco, Pro Natura, Public Eye, STS, Solidar Suisse, SKS) fordern, dass die