Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/73: Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz · 13 Seiten

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2.2 Politische Parteien

Fünf politische Parteien (FDP, GLP, GPS, SP, SVP) haben zur Vorlage Stellung genommen. Alle Parteien sind mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden und beurteilen die Verknüpfung einer Zollkonzession mit Nachhaltigkeitsanforderungen positiv (FDP, GLP, SVP) bzw. als zukunftsweisend (GPS, SP). Die FDP, GLP und die SVP unterstützen den Verordnungsentwurf vorbehaltlos. Aus Sicht der FDP ist positiv zu bewerten, dass der Verordnungsentwurf Anreize für die nachhaltige Produktion von Palmöl setze und dass relevante nichtstaatliche Akteure in die Ausarbeitung einbezogen wurden. Die GLP begrüsst, dass die Umsetzung mit strengen Zertifizierungssystemen erfolge, deren Eignung regelmässig überprüft werden. Zudem sei der Verordnungsentwurf auch insofern gelungen, als er möglichst strikt sei im Sinne der Nachhaltigkeit, aber so wenig handelshemmend wie möglich. Auch die SVP betont die Wichtigkeit, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen nicht handelshemmend wirke und dass der Aufwand für den Bund bei der Kontrolle nicht zu gross sei. Während GPS und SP mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden sind, machen sie umfassende Änderungsanträge (siehe Kapitel 3 und 4).

2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Städteverband meldet den Verzicht auf eine Stellungnahme.

2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Vier gesamtschweizerische Wirtschaftsdachverbände (economiesuisse, SGV, SBV, Travail.Suisse) äussern sich zur Vorlage. Economiesuisse und der SGV äussern sich positiv zur Vorlage und sehen keinen Anpassungsbedarf. Aus Sicht von economiesuisse sei insbesondere positiv hervorzuheben, dass der Verordnungsentwurf eine strikte Umsetzung der Nachhaltigkeitskonditionalität ermögliche, ohne unnötig handelshemmend zu sein. Die Umsetzung via etablierten Standards, die regelmässig und mit Einbezug der betroffenen Branchen und weiterer relevanter Akteure überprüft werden, sei ebenfalls zu begrüssen, wie auch der Umstand, dass nicht nur ein einzelner Standard ausgewählt wurde. Zudem sei es gut, dass die Eidgenössische Zollverwaltung über die rechtliche Grundlage verfüge, um Verstösse gegen die Verordnung zu ahnden. Der SGV fordert seinerseits, dass der Verordnungsentwurf unverändert in Kraft gesetzt wird. Travail.Suisse begrüsst die Verknüpfung einer Zollkonzession mit Nachhaltigkeitsanforderungen und sieht darin ein Modell für zukünftige Verhandlungen, so etwa bei den FHA mit Malaysia oder Mercosur. Zudem begrüsst der Verband, dass die vier striktesten Zertifizierungssysteme für den Nachhaltigkeitsnachweis ausgewählt wurden, dass mit dem Transport in Behältnissen von maximal 22 Tonnen die Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird und dass die Liste der Zertifizierungssysteme regelmässig unter Einbezug der relevanten Akteure aktualisiert wird. Travail.Suisse kritisiert allerdings, dass die Überprüfung der Zertifizierung nur stichprobenartig erfolgen würde und dass die Rückerstattung der Zollbeträge bei Irregularitäten eine zu milde Sanktion sei. Zudem schlägt er vor, für alle Palmölimporte einen Nachhaltigkeitsnachweis zu verlangen. Der SBV ist mit der grundsätzlichen Stossrichtung des Verordnungsentwurfs einverstanden, sieht allerdings an vielen Orten Änderungsbedarf (siehe Kapitel 3 und 4).

2.5 Andere

28 Stellungnahmen sind von anderen Akteuren als den in den Ziffern 2.1 bis 2.4 aufgeführten eingegangen. Von diesen äussern sich neun positiv zum Verordnungsentwurf und sehen keinen Anpassungsbedarf (CP, Chocosuisse/Biscosuisse, Gastrosuisse, IGAS, Palmölnetzwerk, scienceindustries, Swissholdings, Swissmem, Swissolio). 19 Stellungnahmen (AGORA, Alliance Sud, Bio Suisse, Brot für alle, BMF, FRC, Green Boots, Greenpeace, PanEco, Prométerre, Pro Natura, Public Eye, Solidar Suisse, SBLV, SGPV, SKS, STS, Swissgranum, WWF) sehen hingegen noch Anpassungsbedarf.